Österreich setzt auf Massenausweisung: 50.000 Abschiebungen geplant
Österreich bereitet nun auch Abschiebungen im großen Stil vor. Zehntausende Flüchtlinge sollen in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.
dpa | Die Regierung Österreichs will bis 2019 mindestens 50.000 Flüchtlinge zurück in deren Heimat bringen. Geplant seien Schnellverfahren, Auslieferungsabkommen sowie zusätzliche Abschiebeflüge, meldete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Samstag. „Viele Länder verschärfen jetzt ihre Gangart. Wir haben in Europa eine Kettenreaktion der Vernunft in Gang gesetzt“, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) dazu. Wien hatte jüngst beschlossen, dass eine Obergrenze von 37.500 Asylbewerbern in diesem Jahr nicht überschritten werden solle.
„Im Zeitraum 2016 bis 2019 kann von einem Zielwert von mindestens 50.000 Außerlandesbringungen ausgegangen werden“, teilte das Innenministerium in Wien mit. Um diese Zahl zu erreichen, soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden um die Länder Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, die Mongolei und Ghana. Asylanträge von Personen aus diesen Ländern sollten in einem Schnellverfahren bearbeitet werden.
Ausgebaut werden sollen Charter-Abschiebeflüge, die Rückkehrberatung und Anreize zur freiwilligen Ausreise. „Wir gehören jetzt schon zu den Ländern mit den meisten Außerlandesbringungen. Wir werden aber die Schlagzahl noch weiter erhöhen. Und den steigenden Trend noch ausbauen“, erklärte die Innenministerin. „Und wir prüfen unter anderem den Einsatz der Hercules-Maschinen des Bundesheers für Abschiebungen – um nur zwei Punkte herauszustreichen.“
Schwedens Innenminister Anders Ygeman hatte nach Berichten vom Donnerstag angekündigt, dass Polizei und Migrationsbehörde sich auf die Ausweisung von bis zu 45 Prozent der im vergangenen Jahr 160.000 angekommenen Asylbewerber vorbereiten sollten. Die Rede ist von bis zu 80.000 Menschen. Allerdings wird erwartet, dass sich die Massenausweisung über Jahre hinzieht – auch aus juristischen Gründen.
Betroffene könnten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Das Gericht sei auf eine mögliche Welle von Grundrechtsbeschwerden von Asylbewerbern und Migranten vorbereitet, hatte Gerichtshofspräsident Guido Raimondi erklärt. Die Menschenrechtskonvention untersage Massenabschiebungen, Einzelfallentscheidungen aber nicht. „Es gibt kein Grundrecht auf den Verbleib in einem Land“, sagte der Präsident.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert