Österreich setzt auf Massenausweisung: 50.000 Abschiebungen geplant
Österreich bereitet nun auch Abschiebungen im großen Stil vor. Zehntausende Flüchtlinge sollen in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.
dpa | Die Regierung Österreichs will bis 2019 mindestens 50.000 Flüchtlinge zurück in deren Heimat bringen. Geplant seien Schnellverfahren, Auslieferungsabkommen sowie zusätzliche Abschiebeflüge, meldete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Samstag. „Viele Länder verschärfen jetzt ihre Gangart. Wir haben in Europa eine Kettenreaktion der Vernunft in Gang gesetzt“, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) dazu. Wien hatte jüngst beschlossen, dass eine Obergrenze von 37.500 Asylbewerbern in diesem Jahr nicht überschritten werden solle.
„Im Zeitraum 2016 bis 2019 kann von einem Zielwert von mindestens 50.000 Außerlandesbringungen ausgegangen werden“, teilte das Innenministerium in Wien mit. Um diese Zahl zu erreichen, soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden um die Länder Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, die Mongolei und Ghana. Asylanträge von Personen aus diesen Ländern sollten in einem Schnellverfahren bearbeitet werden.
Ausgebaut werden sollen Charter-Abschiebeflüge, die Rückkehrberatung und Anreize zur freiwilligen Ausreise. „Wir gehören jetzt schon zu den Ländern mit den meisten Außerlandesbringungen. Wir werden aber die Schlagzahl noch weiter erhöhen. Und den steigenden Trend noch ausbauen“, erklärte die Innenministerin. „Und wir prüfen unter anderem den Einsatz der Hercules-Maschinen des Bundesheers für Abschiebungen – um nur zwei Punkte herauszustreichen.“
Schwedens Innenminister Anders Ygeman hatte nach Berichten vom Donnerstag angekündigt, dass Polizei und Migrationsbehörde sich auf die Ausweisung von bis zu 45 Prozent der im vergangenen Jahr 160.000 angekommenen Asylbewerber vorbereiten sollten. Die Rede ist von bis zu 80.000 Menschen. Allerdings wird erwartet, dass sich die Massenausweisung über Jahre hinzieht – auch aus juristischen Gründen.
Betroffene könnten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Das Gericht sei auf eine mögliche Welle von Grundrechtsbeschwerden von Asylbewerbern und Migranten vorbereitet, hatte Gerichtshofspräsident Guido Raimondi erklärt. Die Menschenrechtskonvention untersage Massenabschiebungen, Einzelfallentscheidungen aber nicht. „Es gibt kein Grundrecht auf den Verbleib in einem Land“, sagte der Präsident.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert