Oberstes Gericht in Indien: Homosexualität ist nicht mehr strafbar
Das Oberste Gericht in Indien hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche Handlungen künftig keine Straftat mehr sind – nach 157 Jahren.
Das Verbotsgesetz, das im Jahr 1861 unter britischer Kolonialherrschaft in Kraft gesetzt worden war, sei ein „Instrument der Diskriminierung“ geworden, sagte Chefrichter Dipak Misra am Donnerstag in Neu Delhi. Menschenrechtsaktivisten feierten das Urteil, dem ein jahrelanges Hin und Her vor Indiens Gerichten vorausgegangen war.
Die Richter hätten befunden, eine Kriminalisierung sexueller Handlungen verstoße gegen die indische Verfassung, sagte Rechtsanwalt Pranav Prakash, der am Gericht anwesend war. Mit ihrer Entscheidung strichen die Richter den Paragrafen 377 teilweise aus dem indischen Strafgesetzbuch.
Nach dem Passus konnten homosexuelle Akte mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden – auch wenn sie im Privaten und mit Einverständnis unter Erwachsenen stattfanden. Zwar wurden den Angaben zufolge nur wenige Menschen nach diesem Gesetz bestraft. Doch Kritiker sagen, es sei von Polizisten und anderen genutzt worden, um Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transpersonen und andere zu belästigen.
„Ich bin sprachlos“, sagte der Student Rama Vij vor dem Gerichtsgebäude. „Es hat lange gedauert, aber nun kann ich endlich sagen, dass ich frei bin und die gleichen Rechte habe.“
Seit den 1990-er Jahren hatten Aktivisten in dem 1,3-Milliarden-Einwohner-Land versucht, Homosexualität auf dem Rechtsweg zu entkriminalisieren. Ein Gericht in Delhi gab 2009 dem Antrag statt. Das Oberste Gericht hob das Urteil 2013 allerdings auf und setzte die Strafandrohungen wieder in Kraft.
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