piwik no script img

Novelle des VergabegesetzesBürokratieabbau gescheitert

Mehr Direktvergaben statt langwieriger Ausschreibungen versprach Schwarz-Rot. Eine Anfrage zeigt: Die Gesetzesnovelle schleift vor allem Mindeststandards.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen, war ein zentrales Versprechen der schwarz-roten Regierungskoalition. Im Juli hoben dann CDU und SPD mit einer Novelle des Vergabegesetzes die Wertgrenzen für Direktvergaben deutlich an. Doch noch kurz vor Ende der Legislatur ist das Gesetz de facto nutzlos, wie eine Anfrage des Abgeordneten Damiano Valgolio (Linke) zeigt.

Mit der Novelle sollten öffentliche Ausschreibungen bei Liefer- und Dienstleistungen erst ab einem Auftragswert von 75.000 Euro notwendig werden. Zuvor waren es nur 10.000 Euro. Bei Bauprojekten erhöhte der Senat die Wertgrenze für Direktvergaben sogar von 50.000 auf 500.000 Euro

Will eine Senatsverwaltung sich etwa eine neue Virenschutzsoftware gönnen oder eine Klimaanlage einbauen, muss sie nun in vielen Fällen keine Ausschreibung mehr vorbereiten, mehrere Angebote verschiedenerer Firmen einholen und sie aufwendig prüfen. Ein unkomplizierter Direktauftrag an eine Firma, die etwa sympathisch erscheint, genügt.

So zumindest die Theorie. Denn das Gesetz ist nicht die einzige Vorschrift, die die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. In der Landeshaushaltsordnung sind ebenfalls Wertgrenzen angeben. Allerdings gelten dort immer noch die alten, niedrigen Wertgrenzen. Der Senat habe es noch nicht geschafft, die Haushaltsordnung anzupassen, teilt die Finanzsenatsverwaltung in der Antwort mit – zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Rechnungshof ist nicht begeistert

Die Finanzsenatsverwaltung begründet in ihrer Antwort auf die Anfrage die Verzögerung mit der Prüfung des Landesrechnungshofs. Die unabhängige Landesbehörde muss bei jeder Änderung der Haushaltsordnung zustimmen – und schickte den ersten Versuch prompt zu Überarbeitung an den Senat zurück.

Damiano Valgolio, arbeitspolitischer Sprecher der Linksfraktion, ist nicht überrascht. Schließlich würde eine Verzehnfachung der Wertgrenzen dazu führen, dass mehr als zwei Drittel der öffentlichen Aufträge in Zukunft direkt vergeben werden. Das würde die Aufgabe der Behörde, das wirtschaftliche Handeln des Senates zu kontrollieren, nicht gerade vereinfachen, sagt Valgolio „Ist doch klar, dass der Landesrechnungshof da Bedenken hat.“

Es wurden nur die sozial-ökologischen Vergabekriterien geschliffen, ohne dass es eine einzige Direktvergabe mehr gibt

Damiano Valgolio, arbeitspolitischer Sprecher der Linksfraktion

Eigentlich hatten CDU und SPD in den Verhandlungen versprochen, beide Regelungen parallel anzupassen.

Komplett wirkungslos ist die Novelle des Vergabegesetzes dennoch nicht. Aufträge, die unter den neuen, deutlich höheren Wertgrenzen liegen, müssen zwar nach wie vor ausgeschrieben werden, doch sie werden nun von zahlreichen anderen Vergabekriterien im Gesetz befreit. So sieht das Gesetz unter anderem die Berücksichtigung ökologischer Kriterien vor, die Bevorzugung kleiner und mittelständischer Unternehmen und die Achtung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation.

Zeitplan unklar

Auch eine Bindung an den Landesmindestlohn von 14,84 Euro, den das Gesetz für Ausschreibungen vorsieht, entfällt nun, wenn die Aufträge unter den neuen Wertgrenzen liegen, kritisiert Valgolio. „Es wurden also nur die sozial-ökologischen Vergabekriterien des Vergabegesetzes geschliffen, ohne dass es eine einzige Direktvergabe mehr gibt.“

Weiterhin gültig ist nur die Tariftreueverpflichtung, die die SPD mühsam in das Gesetz hineinverhandelt hat. Demnach sollen öffentliche Aufträge schon ab einer Grenze von 1.000 Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die nach dem branchenüblichen Tarif zahlen.

Wie lange der laut Senatsverwaltung „komplexe Abstimmungsprozess“ zwischen Senat und Landesrechnungshof noch dauern wird, ist unklar. „Ein konkreter Zeitrahmen lässt sich derzeit noch nicht festlegen“, teilt die Finanzsenatsverwaltung in der Anfrage mit. Valgolio befürchtet: „Das ist eine offene Baustelle, der sich der kommende Senat annehmen muss.“

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare