No-Brexit-Gesetz in Kraft: Last Order in Großbritannien
Nach einer turbulenten Woche hat die Queen das Gesetz gegen den No-Deal-Brexit gebilligt. Speaker Bercow kündigte derweil seinen Rücktritt an.
Die aktuelle Sitzungsperiode hatte im Juni 2017 begonnen und ist damit eine der längsten der Geschichte – normalerweise läuft eine Sitzungsperiode ein Jahr. Die vor knapp zwei Wochen für einen Zeitraum zwischen dem 9. und 12. September verfügte „prorogation“ durch die Regierung stieß allerdings auf Protest, weil die nächste Sitzungsperiode erst am 14. Oktober beginnt – nach Ansicht von Kritikern verliert das Parlament damit fünf Wochen Zeit mitten in der heißen Brexit-Phase. Zwar wären drei Wochen davon wegen der Jahresparteitage der großen Parteien ohnehin sitzungsfrei gewesen, und nach Wiedereröffnung gibt es drei Sitzungswochen vor dem aktuell gültigen Brexit-Termin, dennoch wurde der Regierung ein „Putsch“ vorgeworfen.
Um sich zu wehren, haben die Abgeordneten ein Gesetz durchgezogen, das einen No-Deal-Brexit am 31. Oktober ohne parlamentarische Zustimmung unmöglich machen soll und Premierminister Boris Johnson zu einem Antrag auf Aufschub des Brexit bei der EU verpflichtet. Johnsons Gegenforderung nach vorgezogenen Wahlen noch im Oktober hat das Parlament durchfallen lassen und wollte das am Montagabend erneut tun.
Ungeachtet ihrer Erfolge gegen Johnson finden manche Abgeordnete immer noch, die „prorogation“ sei ein antidemokratischer Skandal. Die Labour-Fraktionsführerin im Oberhaus, Baroness Smith, kündigte einen Boykott an. Manche Abgeordnete wollten im Unterhaus sitzen bleiben und sich weigern, die Kammer zu verlassen. Eine Klage gegen die „prorogation“ scheiterte zwar vergangene Woche, liegt nun aber dem Obersten Gericht vor. Zusätzlich haben die Abgeordneten an ihrem letzten Sitzungstag die Offenlegung sämtlicher interner Regierungskommunikation über die „prorogation“ beantragt – das dürfte allerdings mangels weiterer Sitzungstage wenig Folgen haben.
Der Präsident des britischen Unterhauses, John Bercow, kündigte indes seinen Rücktritt an. Bercow sagte, er werde nicht erneut für das Amt kandidieren, falls die Abgeordneten am Montag für vorgezogene Neuwahlen stimmen sollten. Aber auch im Falle einer Ablehnung vorgezogener Neuwahlen werde er am 31. Oktober zurücktreten. Bercow will nicht nur als Sprecher, sondern auch als Abgeordneter zurücktreten. Er hat das Amt des sogenannten Speaker seit zehn Jahren inne. Im Streit um den Brexit liefert sich das Parlament einen harten Schlagabtausch mit dem Premierminister.
Nicht Johnson, sondern das Unterhaus geht aus dieser Auseinandersetzung als Sieger vom Platz. Alle Augen richten sich nun auf die Wiedereröffnung des Parlaments am 14. Oktober – und ob Boris Johnson bis dahin Fortschritte bei den Brexit-Verhandlungen mit der EU vermelden kann, die sowohl einen No-Deal-Brexit als auch einen Brexit-Aufschub überflüssig machen und damit die Krise entschärfen könnten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Die Wahrheit
Der erste Schnee