: Nicht ausreichend betroffen
URTEIL Verwaltungsgericht lehnt den Baustopp-Antrag für eine Flüchtlingsunterkunft ab
Ein Flüchtlingsquartier in Bergstedt darf weitergebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Mit einem Eilantrag wollten zwei Anwohner einen Stopp der laufenden Arbeiten erwirken. Ihnen fehle aber „die notwendige Antragsbefugnis“, sagt Gerichtssprecher Andreas Lambiris.
Demnach führt der Umstand, dass die Stadt ohne Baugenehmigung und auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel eine Unterkunft errichtet, nicht dazu, dass auch die Rechte der Kläger verletzt werden. Seit 2014 wendet die Stadt „Polizeirecht“ – genauer: das „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ – an, um Flächen schnell nutzbar zu machen.
Auf der ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche an der Rodenbeker Straße, im Bebauungsplan als „Außengebiet“ ausgewiesen, entstehen 14 zweigeschossige Modulhäuser: eine Folgeunterbringung für bis zu 364 Menschen. Die ersten fünf Einheiten für 130 Bewohner sollen in wenigen Tagen bezugsfertig sein.
Die Kläger wohnen etwa 280 Meter entfernt in einem – laut Bebauungsplan – besonders geschützten Wohngebiet. Sie machten geltend, dass die Rechte ausgehebelt würden, die sie in einem ordentlichen Baugenehmigungsverfahren hätten. Doch „eigene Rechte“, so das Gericht, könnten die beiden Anwohner wegen der Entfernung nicht geltend machen. KVA
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