Neues Hochschulgesetz: Alle Macht dem Präsidenten

Hamburg überarbeitet sein Hochschulgesetz, weil es verfassungswidrig war. Doch auch das neue Gesetz ist juristisch anfechtbar.

Hat bald viel zu sagen: Hamburgs Uni-Chef Dieter Lenzen. Bild: dpa

Hamburg hat kein Glück mit seinen Hochschulgesetzen. Im Jahr 2010 klagte ein Professor erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die Wissenschaft zu wenig Einfluss habe. Mit ihrem Gesetzentwurf versucht Hamburgs Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) dies zu heilen. Zum Beispiel dürfen die Angehörigen einer Hochschule ihren Präsidenten wieder direkt wählen oder abwählen. Auch können künftig wieder die Fakultätsräte, in denen die Professoren die Mehrheit haben, Kandidaten für Berufungen vorschlagen.

Doch im Gegenzug wird die Machtfülle des Präsidenten gestärkt. Er oder sie soll entscheiden, was mit frei werdenden Stellen geschieht, er soll Wirtschaftspläne verabschieden, ebenso Gebührensatzungen und Zielvereinbarungen mit der Stadt. Die Vizepräsidenten werden vom Hochschul-Chef ausgesucht und haben wenig eigene Kompetenzen. Die Leitung einer Hochschule solle bei einer „sichtbaren und verantwortlichen Einzelperson liegen, die persönlich für die Entwicklungsziele einsteht“, heißt es in Stapelfeldts Entwurf.

Dieser trage „monarchische Züge“, kritisiert die Hochschulpolitikerin Eva Gümbel (Grüne). Das sei tragisch, weil Stapelfeldt den Hochschulen eigentlich mehr Demokratie versprach.

Die Machtfülle für den Präsidenten wird in fast allen Stellungnahmen aus den Hochschulen kritisiert. Asten, Hochschulsenate und selbst GEW und DGB fordern eine Korrektur. Und auch Jura-Dekan Tillmann Repgen monierte im Hamburger Abendblatt, das Gesetz greife unzulässig in die Mitwirkungsrechte der Grundrechtsträger ein. Werde es so beschlossen, „läuft es Gefahr, erneut vom Verfassungsgericht gekippt zu werden“.  KAJ

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