Neues Gesetz: Bankenwechsel wird einfacher
Ab dieser Woche greifen die Erleichterungen beim Kontowechsel. Der aufwändige Papierkrieg entfällt dank des neuen Zahlungskontengesetzes.
Die bürokratischen Hürden können Verbraucher schnell überwinden. Sie suchen sich eine andere Bank oder Sparkasse und bevollmächtigen alte und neue Bank zur Abwicklung des Wechsels. Innerhalb von zwei Werktagen fordert das neue Institut vom alten die wichtigsten Daten zum Geldverkehr des Kunden ab. Die alte Bank hat dann wiederum fünf Tage Zeit, dem Konkurrenten alle Zahlungen der letzten 13 Monate zu nennen. Damit werden auch die nur einmal jährlich anfallenden Überweisungen abgedeckt, zum Beispiel Vereinsbeiträge oder die Kfz-Steuer.
Weitere fünf Tage bleiben der neuen Bank, die Daten in ihr System einzugeben. Nach zwei Wochen soll der gesamte Wechsel abgeschlossen sein. Allerdings muss das Konto bei der alten Bank dann noch gekündigt werden. So fallen je nach Kontomodell weiterhin Gebühren an. Geht trotzdem etwas schief, haftet die Bank für den Schaden. Die neue Bank informiert auch Zahler oder Zahlungsempfänger über die geänderte Bankverbindung.
Echten Wettbewerb gab es beim Girokonto bisher nur in engen Grenzen. Einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge hat nicht einmal jeder vierte Verbraucher im Verlauf seines Lebens bereits einmal das Geldhaus gewechselt. Der damit verbundene Aufwand erschien vielen zu hoch. Dabei sind die Konditionen zwischen den einzelnen Anbietern recht unterschiedlich. „Der Wechsel zu einer Direktbank kann schnell mal um die 100 Euro bringen“, berichtet Lietzau nach einem Vergleich der Kosten.
Die kostenlose Kontoführung, die einzelne Banken anbieten, neigt sich dem Ende zu. Die niedrigen Zinsen schlagen sich allerorten in schwindende Erträge der Kreditinstitute nieder. Von einer Quersubventionierung der Girokonten nehmen Banken und Sparkassen daher zunehmend Abstand. Steigenden Kosten können Verbraucher nun leichter durch einen Anbieterwechsel begegnen.
Auch das Bundesverbraucherministerium rechnet nun mit mehr Wettbewerb. Die verbraucherrechtlichen Voraussetzungen dafür seien nun geschaffen, sagt Staatssekretär Gerd Billen. Es ist schon die zweite wichtige Änderung im laufenden Jahr. Bereits im Juni trat der erste Teil des Gesetzes in Kraft, das unter anderem das Girokonto für jedermann ermöglicht hat.
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