Neues Gesetz in Frankreich: Künstliche Befruchtung für Singles
Alleinstehende und lesbische Frauen können sich in Frankreich nun künstlich befruchten lassen. Dagegen gab es lange heftigen Widerstand.
Nach der Legalisierung der Homoehe wird diese Reform in Frankreich als großer Fortschritt für die Gleichberechtigung gefeiert. Künftig haben „alle“ Frauen, nicht nur heterosexuelle in festen Partnerschaften, das Recht auf die medizinischen Techniken der Fortpflanzung. Die öffentliche Krankenversicherung der Sécurité sociale übernimmt die Kosten von bis zu sechs künstlichen Befruchtungen bis zu einer Altersgrenze von 43 Jahren.
„Es war eine schmerzvolle Zangengeburt“, meinte nach der Abstimmung spät am Abend Adrien Taquet, der Staatssekretär für die Familien. Fast zwei Jahre hat die Parlamentsdebatte bis zur Verabschiedung in zweiter Lesung gebraucht. Denn der Widerstand ultrakonservativer Kreise war hartnäckig. Nach Ansicht dieser wird mit der Revision Tür und Tor für die Legalisierung der Leihmutterpraktiken geöffnet, und überhaupt sei es – zumindest aus dieser meist religiösen Moralvorstellung – undenkbar, dass es in Zukunft „Kinder ohne Väter“, dafür aber Babys mit zwei Müttern geben werden. Mehrfach hatten Zehntausende Gegner:innen mit Unterstützung von klerikalen Kreisen gegen die „PMA pour toutes“ (PMA für alle Frauen) demonstriert.
Die erst kürzlich wegen homophober Äußerungen aus der Regierungspartei LREM ausgeschlossene Abgeordnete Agnès Thill protestierte in Anspielung auf die Regionalwahlen: „Welche Legitimität habt ihr, um die Verantwortung zu übernehmen für Kinder, die auf die Welt kommen, ohne je einen Vater zu haben?“ Ganz im Gegensatz dazu spricht der linke Politiker von „La France insoumise“ Bastien Lachaud in Libération von einem „bitteren Sieg, wegen so viel verlorener Zeit und enttäuschten Hoffnungen auf ersehnte Kinder, die nicht das Licht der Welt erblicken durften“.
Die neuen Bioethikgesetze regeln auch die juristischen Fragen, die sich durch die künstliche Befruchtung ergeben könnten. So können sich lesbische Partnerinnen bereits vor der Geburt des Kindes bei einem Notar als gleichberechtigte Mütter und Eltern registrieren lassen. Neu ist zudem, dass die bisherige totale Anonymität der Spender:innen von Sperma und Eizellen aufgehoben wird, damit die dank medizinisch unterstützter Technologien geborenen Kinder bei ihrer Volljährigkeit zwar keine Angaben zur Identität, aber biologische Informationen der Spender oder Spenderinnen verlangen dürfen.
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