Neuer Vergewaltigungsfall in Indien: Fünfjährige in Dehli missbraucht
Die Vergewaltigung einer Fünfjährigen lässt in Delhi die Proteste gegen die verbreitete sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder wieder aufleben.
DELHI taz | Am Wochenende haben Demonstranten den Eingang des Polizeihauptquartiers von Delhi besetzt. Sie hielten Puppen und Plakate hoch. „Ich bin ein Kind, kein Spielzeug!“, stand darauf. Anlass war ein neuer Vergewaltigungsfall.
Diesmal hatte ein 22-jähriger Tagelöhner aus Delhi ein fünfjähriges Mädchen brutal vergewaltigt, in ihren Geschlechtsteilen eine Flasche und Kerzen hinterlassen und sie im Keller eines mehrstöckigen Hauses, in dem sie wohnte, schwer verletzt eingeschlossen.
Als die Eltern am letzten Montag ihre Tochter vermisst meldeten, wurden sie von der Polizei lange hingehalten. Ein Polizist bot ihnen nach ihren Angaben ein Schweigegeld von umgerechnet 30 Euro, damit sie den Fall nicht den Medien berichteten. Die Polizei unternahm keine Nachforschungen.
Erst als Nachbarn zwei Tage später die Schreie des Mädchens hörten, wurde es entdeckt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Am Freitag wurde der Fall den Medien bekannt, worauf Oppositionsparteien, Studenten- und Frauenorganisation zu Demonstrationen aufriefen.
Schon im Dezember hatten sie gegen die tödliche Vergewaltigung einer Medizinstudentin protestiert. Damals wie heute beherrscht die Empörung auch die Medien. Doch jetzt zögerte auch der Regierungschef nicht lange: „Wir müssen kollektiv tätig werden, um derlei Verdorbenheit in unserer Gesellschaft auszurotten“, sagte Premierminister Manmohan Singh.
Doch viele Demonstranten sind enttäuscht. Sie hatten gehofft, dass die zahlreichen sozialen Aktionen der letzten Wochen, eine landesweite Debatte sowie Gesetzesverschärfungen die Gesellschaft sensibilisiert hätten.
Nun sieht alles so aus, als ginge die Gewalt gegen Kinder und Frauen einfach weiter und als kümmere sich die Polizei immer noch nicht um die Opfer. „Schande über die Vergewaltiger!“, riefen sie und forderten die öffentliche Offenbarung der Identität des Täters. Die ist bisher gesetzlich verboten.
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