Neuer Entwurf zum Mautgesetz: Fotos nur ohne Insassen
Das Verkehrsministerium reagiert auf die Kritik von Datenschützern und bessert das Mautgesetz nach. Der Minister scheint es eilig zu haben.
BERLIN taz | Stichprobenartige Kontrollen, schnelleres Löschen, keine Bilder von Fahrern – das Verkehrsministerium von Alexander Dobrindt hat seinen Entwurf für das Mautgesetz auf Kritik von Datenschützern hin überarbeitet. Nach dem Papier, das der taz vorliegt, würden viel weniger Daten erhoben und gespeichert, als noch der erste Entwurf vorsah. Verbraucherschützer bemängeln den neuen Entwurf dennoch in einigen Punkten.
Der erste Gesetzentwurf sah unter anderem vor, dass an den Mautstellen erfasste Daten bis zu 13 Monate lang gespeichert bleiben, um eventuelle Erstattungsansprüche überprüfen zu können. Datenschützer sprachen daraufhin von einer „Vorratsdatenspeicherung“ und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit an.
Nun der Rückzug: Erhobene Bilder und Daten sollten „unverzüglich“ gelöscht werden, sobald klar ist, dass der zum Fahrzeug gehörende Halter die Maut bezahlt hat. Gespeichert werden also nur noch Daten von Personen, die als Mautpreller infrage kommen. Zudem soll das Bild von dem Fahrzeug ausdrücklich so aufgenommen werden, dass Insassen nicht zu sehen sind. Und die Mautbrücken sollen nicht jedes durchfahrende Fahrzeug scannen, sondern nur stichprobenartig einen Teil erfassen.
Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist trotzdem nicht alles in Ordnung. So sei zum einen der Plan problematisch, die Datenerhebung an ein Privatunternehmen auszulagern. Zum anderen seien die Autobesitzer verpflichtet, eine Sepa-Lastschrift zu erteilen. Damit würden die Kontodaten sämtlicher Fahrzeughalter gespeichert. Auch bei der Datensicherheit ist noch Luft nach oben – Kontrolldaten wie das Kennzeichen werden zum Abgleich im Klartext übertragen und nicht in einer Art verschlüsselter Prüfsumme.
Geld zurück
Neu ist: Wer nachweisen kann, dass er sein Auto nur auf mautfreien Straßen benutzt hat, soll die Gebühr erstattet bekommen. Verbraucherschützer vermuten, dass hier Gerichte das letzte Wort haben werden.
Bei den Verbänden herrscht auch Unmut über den Zeitdruck: Nur 25 Stunden hätten sie für eine Stellungnahme gehabt. „Entweder möchte die Bundesregierung nicht hören, was die Gesellschaft zu der Maßnahme zu sagen hat, oder sie hofft, dass handwerkliche Fehler nicht gefunden werden“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Das Ministerium teilte mit, die kurze Frist sei „zumutbar“, da der Gesetzentwurf bekannt war – allerdings zeigt ein Vergleich der beiden Versionen zahlreiche Änderungen auf sämtlichen Seiten.
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