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Neue Sparmaßnahmen beim RBBWeniger begrünte Innenwände

Beim Berliner RBB wird wieder gespart, aber diesmal an den richtigen Stellen. Vor allem bei den exorbitanten Ruhegeldern von Ex-Mitarbeiterinnen.

Das Ruhegeld ist sittenwidrig – fantastisch viel Geld nun für Produktionen und freie Mit­ar­bei­te­r*in­nen Foto: Schöning/imago

S kandal war gestern, Schmunzette ist heute“, sagt die Mitbewohnerin zum neuesten Gerichtsurteil rund um die RBB-Story. Gut, dann schauen wir auf den ganzen RBB-Skandal doch mal positiv. Das in Café-Größenwahn-Dimensio­nen geplante Digitale Medienhaus wird nicht gebaut. Das spart Millionen ein.

Die Intendantin, die sich begrünte Innenwände zu satten Preisen andrehen ließ und auf Senderkosten verreiste, ist weg. Spart also auch. Die Pflanzen auf der In­ten­dan­t*in­nen­eta­ge sind zwar noch da, aber wandeln brav böses CO2 in guten Sauerstoff um.

Das neueste Urteil des Landesarbeitsgericht fördert den Sparkurs weiter. Es hat in zweiter Instanz entschieden, dass Ex-RBB-Justiziarin Susanne Lange zwar später mal ihre betriebliche Altersversorgung bekommen darf. Aber weil ihre fristlose Kündigung als Juristische Direktorin rechtens war, hat sie keinen Anspruch auf das eigentlich beim RBB in üppiger Höhe versprochene Ruhe­geld. Das wäre zwischen Arbeitsende beim RBB und dem Beginn der gesetzlichen Rente fällig geworden.

Von diesem Ruhegeld hatte die erste Instanz beim Arbeitsgericht ja sogar gesagt, es sei komplett sittenwidrig. Denn hier wäre ohne Gegenleistung das Geld der Bei­trag­zah­le­r*in­nen verbrannt worden. Die Summen hätten jeden Monat im Schnitt mehr als der Hälfte bis zwei Dritteln der für geleistete Arbeit gezahlten Gehälter entsprochen.

8.000 Euro fürs „Ruhen“

„Nicht fürs Schuften, sondern fürs Ruhen“, sagt die Mitbewohnerin. Eine ehemalige RBB-Programmdirektorin, die 2016 ausschied, bekam so nach einem Monatsgehalt von 15.600 Euro mehr als 8.000 Euro fürs „Ruhen“, wie der RBB in eigener Sache recherchierte.

Lange bezog zuletzt ein Jahresgehalt von knapp 199.000 Euro. Da sie erst Anfang 50 ist, spart sich der Sender die vielen Ruhegeldjahre und so garantiert mehr als 1 Millionen Euro. Fantastisch viel Geld, das jetzt für Programm und Produktion zur Verfügung steht.

Also ein schönes, vorbildliches Konzept für die Ruhe­gelder aller anderen aus der vom Hof gejagten RBB-Spitze. Hoffentlich sehen sie es auch von der positiven Seite, der ehemalige Verwaltungsdirektor, die Ex-Leiterin der Intendanz und der ehemalige Produktionsdirektor, die um viel Kohle klagen. Was aber nicht in ihre Tasche, sondern dann für jede Menge guten Stoff in die Mediathek fließt. Da ist garantiert auch ’ne neue Staffel von „Warten auf’n Bus“ drin.

Wir warten so lange auf den Arbeitsgerichtsprozess von Ex-Intendantin Patricia Schlesinger. Und drücken die Daumen, dass die von ihr geforderten Ruhegeldzahlungen von monatlich über 18.000 Euro ausbleiben.

Wenn der Sender auch noch die 260.000 Euro Schadensersatz bekommt, die er von Schlesinger einklagt, wären allein daraus für Jahre die Preisgelder für den Berlinale-Dokfilmpreis gesichert. Somit muss sich der RBB hier auch nicht „aus finanziellen Gründen“ zurückziehen.

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Steffen Grimberg
Medienjournalist
2000-2012 Medienredakteur der taz, dann Redakteur bei "ZAPP" (NDR), Leiter des Grimme-Preises, 2016/17 Sprecher der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, ab 2018 freier Autor, u.a. beim MDR Medienportal MEDIEN360G. Seit Juni 2023 Leitung des KNA-Mediendienst. Schreibt jede Woche die Medienkolumne "Flimmern und rauschen"
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