Schlesinger und Spörl zum RBB: Nichts sagend im Ausschuss
Besinnlich ging es zu im Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags zum Affärensender RBB. Aber so muss es nicht bleiben.
Gelöste Stimmung herrschte am Freitagnachmittag im Raum 1070 des Brandenburger Landtags. Dort tagte der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur RBB-Affäre. Weil einige Personen, die aussagen sollten, krankheitsbedingt ausfielen, gab es längere Pausen. Als dann aber Gerhard Spörl mit seinem Rechtsbeistand Robert Unger den Saal betrat, wurde es weniger besinnlich. Dem Geschäftsführer der Spörl-Consulting GmbH und seiner Ehefrau, der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger, werden Geldverschwendung und Vetternwirtschaft im Sender vorgeworfen.
Das mediale Interesse am Auftritt des Paares war groß, wer auf Aufklärung gehofft hatte, wurde aber enttäuscht. Dafür war in den nächsten zwei Stunden sowohl von Schlesinger als auch von Spörl beständig der Satz zu hören. „Ich berufe mich auf mein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht nach Paragraf 19 des Untersuchungsausschussgesetzes des Landes Brandenburg.“ Die Rechtsbeistände betonten, dass ihren Mandant*innen dieses Recht zustehe, weil gegen sie juristische Ermittlungen laufen und die Gefahr bestünde, dass sie sich bei einer Beantwortung der Fragen selbst belasten könnten.
Bei Spörls Befragung war der Ton gelegentlich sehr scharf und die Atmosphäre frostig. Mehrere Abgeordnete kritisierten in der Pause, dass Spörl und sein Anwalt den Untersuchungsausschuss nicht ernst nähmen. In einer kurzen Erklärung bestritt Spörl, dass es zwischen dem RBB und seiner Beratungsfirma Verträge gegeben habe. Auch Gelder seinen nicht geflossen. Es sei eine Menge Fakenews in dieser Angelegenheit verbreitet worden, beklagte Spörl. Zum Bauprojekt „Digitales Medienhaus“, das Gegenstand der Befragung war, könne er keine Angaben machen, weil er daran nicht beteiligt gewesen sei. Seinem Vorsatz, keine weiteren Fragen zu beantworten, blieb der ehemalige Spiegel-Journalist nicht immer treu. Doch es blieb bei kurzen Statements.
Im Ton moderater trat im Anschluss Patricia Schlesinger in den Raum des Untersuchungsausschusses. In einer kurzen Erklärung äußerte die ehemalige Intendantin ihr Bedauern, dass durch die Vorkommnisse der öffentlich-rechtliche Rundfunk Schaden genommen habe. Sie habe sich immer für dessen Stärkung eingesetzt, beteuerte Schlesinger. Es sei allerdings noch nicht die Zeit gekommen, die Fragen zu beantworten, erklärte sie mit Verweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. „Sie haben dazu aufgerufen, zur Versachlichung der Debatte beizutragen. Aber wie soll das gelingen, wenn wir keine Antwort auf unsere Fragen bekommen?“
Von nichts wissen
Diese Frage des Landtagsabgeordneten Péter Vida (Freie Wähler) stellten sich an diesem Nachmittag auch andere Parlamentarier*innen. Zuvor war bereits der ehemalige Chef der Brandenburger Staatskanzlei und von 2015 bis 2019 für Medienfrage zuständige Thomas Kralinski (SPD) befragt worden. Er habe in seiner Amtszeit einmal an einem privaten Abendessen im kleinen Kreis bei Schlesinger zu Hause teilgenommen, sagte er. Nach seiner Erinnerung sei dort nicht über Fragen des RBB gesprochen worden. Dass dieses Abendessen über den RBB abgerechnet worden sein soll, sei ihm nicht bekannt gewesen. Dass Schlesinger ihm bei einer Geburtstagsfeier einen Präsentkorb überreicht haben soll, bezeichnete er als Presseente. Fragen zu weiteren privaten Treffen mit der ehemaligen Intendantin brauchte Kralinski nicht zu beantworten, weil sie nicht Gegenstand des Ausschusses waren.
Noch ist offen, ob der Ausschuss die Aussageverweigerung von Spörl und Schlesinger akzeptiert oder dagegen juristisch vorgehen wird. Die Ausschussvorsitzende Petra Budke (Grüne) hatte wiederholt erklärt, dass die Befragten kein allgemeines Aussageverweigerungsrecht besäßen und sich den Fragen stellen müssten.