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Neue Regeln für WLANsSchlechte Aussichten für freie Netze

Die Bundesregierung arbeitet daran, die Hürden für offene WLANs zu erhöhen. Die geplanten Maßnahmen sind indes umstritten.

WLAN im Café? Das könnte deutlich seltener werden. Bild: ap

BERLIN taz | Offene, unkommerzielle Wlans könnten bald der Vergangenheit angehören – zumindest, wenn es nach dem Bundeswirtschaftsministerium geht. Das arbeitet einem Bericht des Spiegels zufolge an einem Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes. In dem noch nicht abgestimmten Papier sind demzufolge deutlich höhere Hürden für die Anbieter von offenen Wlans vorgesehen.

Bislang ist die Haftungsfrage bei Anbietern von WLAN teilweise unklar. Zwar gibt es das sogenannte Providerprivileg, das sie von der Haftung freistellt, wenn Dritte über ihr Netz Rechtsverletzungen begehen. Doch ob und inwieweit darunter auch Cafés, Hotels oder Privatleute, die freie WLANs anbieten, fallen, ist nicht eindeutig. Wer seinen Internetzugang also per unverschlüsseltem WLAN öffentlich zugänglich macht und damit etwa Nachbarn und Passanten ermöglicht, ihn kostenfrei mitzunutzen, muss bislang fürchten, für eventuelle Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen zu werden.

Das führt dazu, dass die Zahl der offenen WLANs in Deutschland deutlich niedriger ist als in anderen Ländern. Einer Studie des Branchenverbands eco (Link öffnet pdf) vom vergangenen November zufolge gibt es in Deutschland im Schnitt nicht einmal zwei frei zugängliche Hotspots pro 10.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Schweden sind es 10, in Großbritannien knapp 30, in Südkorea gut 37.

Die Bundesregierung hatte daher schon während der Koalitionsverhandlungen beschlossen, für Rechtssicherheit zu sorgen. P { margin-bottom: 0.21cmBrigitte Zypris (SPD), Kovorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe sagte damals: „Die Vorteile eines freien WLAN liegen auf der Hand: Man kann mit seinem Smartphone durch die Stadt gehen und sich von WLAN-Netz zu WLAN-Netz einwählen und so online sein, ohne dass man zusätzlich dafür bezahlen muss."

Doch die nun bekanntgewordenen Pläne klingen nicht nach einer Erleichterung. Denn Anbieter von Wlans sollen dem Bericht zufolge sicherstellen, dass sich „außenstehende Dritte“ nicht in das Netz einbuchen können, nur dann solle die Haftungsbefreiung gelten. Nutzer sollten zudem einwilligen, „im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“.

Bitte mit Namen

In eckigen Klammern - zu diskutieren - folge eine Verschärfung für nicht-kommerzielle Anbieter: Wer den Zugang nicht „anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung“ stellt – also etwa Privatpersonen –, müsse die Namen der Mitnutzer kennen. Wie verlässlich diese Namenserhebung erfolgen soll und wie sie dazu beitragen könnte, Rechtsverstöße zu vermeiden, ist unklar – schließlich lässt sich in einem drahtlosen Netzwerk nur dann feststellen, wer was gemacht hat, wenn der gesamte Traffic mitprotokolliert wird.

„In Deutschland haben wir jetzt schon eine Wlan-Wüste“, sagt der Richter und IT-Rechtler Reto Mantz. Zusätzliche Hürden würden Nutzer und Anbieter noch stärker abschrecken. Darüber hinaus sei es möglich, dass neue Hürden mit der E-Commerce-Richtline der EU kollidierten.

„Wenn jemand kriminelle Handlungen vorhat, wird ihn das nicht abhalten“, sagt auch Monic Meisel von der Freifunk-Initiative. Bürokratie hingegen schrecke nicht nur Privatanbieter, sondern auch Cafés oder Einzelhändler ab – schließlich müssten die sich dann um eine Speicherung der Daten sowie den zugehörigen Aufbau und die technische und juristische Absicherung der IT-Infrastruktur kümmern.

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4 Kommentare

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  • Wenn ich Terrorist oder KiPo Nutzer wäre, dann würde ich einen VPN Zugang oder ein Tor Netzwerk nutzen.

    Wenn ich illegal Filme runterladen möchte, würde mich kein Anwalt auf der Welt finden! Ich würde mir einen VPN Zugang kaufen, der irgendwo in der Welt landet, wo es keinen interessiert, was ich mache. Das würde genau so laufen, mit dem KiPos. Wenn ich Terrorist wäre, würde ich meine mails verschlüsseln, dann wäre es mir egal, ob von einem freien WLAN oder von zu Hause sende, denn die PGP verschlüsselte mail würde durch ein VPN versandt werden, der irgendwo in Asien aus dem Netz purzelt. Unsere Regierung hat nicht die technischen Möglichkeiten der NSA, und das ärgert unsere Regierung, daher werden Gesetze gemacht, um die Blödheit des BND auszugleichen. Unser BND kann und darf das nicht, was GCHQ und NSA machen und können. Hier in Deutschland wird der Beamte des BND nach Tarif bezahlt, meint Ihr, da hat ein hochkarätiger IT-Experte Bock drauf?

    Wenn ich als Krimineller das Internet nicht mehr nutzen kann, weil mir die Geheimdienste im Nacken sitzen, nutze ich halt wieder die Post. Dan werden DVDs und USB Sticks versand. Das hat auch die NSA erkannt, und scannt alle Briefsendungen innerhalb der USA und speichert die in einer Datenbank wo die NSA Zugriff hat, (Absender und Empfänger). Wählt das nächste mal ein Partei, die mehr Ahnung hat von dem Thema. Wählt eine Partei die unser Grundgesetz schützen will und nicht aushöhlen (TTIP usw.). Eine klare Absage an SPD und CDU/CSU. Mehr Personal und Polizei sollten lieber echte Polizeiarbeiten machen und aufklären. Wie haben die Polizisten in den 50er und 70er Jahren gearbeitet? Nachgedacht und echte Ermittlungsarbeit! Und nicht darauf warten, dass ein Computerausdruck aus dem Drucker fällt, da hat einer KiPos bezogen, jetzt aber mal hinter her.

    In begründeten Fällen, massive Handyüberwachung der möglichen Täter, und gezielte Überwachung.

  • Free WLAN und Dezentrale Weltbibliothek!

     

    _________

    re:

     

    Neue Regeln für WLANs: Schlechte Aussichten für freie Netze

    Die Bundesregierung ...Hürden für offene WLANs ...erhöhen

    http://taz.de/!155212/

     

    Neues Bauprojekt: Weichen stellen am Gleisdreieck

    Am U-Bahnhof Gleisdreieck ...Bei einer Veranstaltung wird vorgeschlagen, die Zentral- und Landesbibliothek dort anzusiedeln

    http://taz.de/!155170/

  • Es scheint das Ziel zu sein, dass kostenloses WLAN nur mit aufwändiger Registrierung und SMS-Identifizierung angeboten wird.

    Damit wird zwar Deutschland digitales Schlusslicht in Europa, doch die Beteiligten können ihre Partikularinteressen verwirklichen:

    a) Die Netzanbieter verkaufen mehr Abos - ob mobil oder festnetzbasiert.

    b) Da das Anbieten einer sicheren Registrierung aufwändig ist, werden Hotels etc. kein eigenes WLAN anbieten sondern auf einen Netzanbieter zurückgreifen. Diese profitieren damit ein weiteres Mal.

    c) Mit der Identifikationspflicht können die Geheimdienste einfacher nachverfolgen, wer was im Netz macht.

    d) Die Abmahnanwälte können ebenfalls fleissig weiter abmahnen. Zum einen die Leute, die WLAN ohne Zugangshürden bereit stellen - zum anderen aber auch die Nutzer, die sich registriert haben.

    Dabei ist fraglich, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist. Wenn die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, kann es doch nicht rechtens sein, eine Identifikationspflicht einzuführen um dann die Vorratsdatenspeicherung über die Hintertür dennoch zu erhalten.

  • Das Wirtschaftministerium ist hier für die großen Netzanbieter tätig, da ein freies und kostenloses WLAN , ihre Profitmöglichkeiten schmälern.