Neue Regeln für WLANs: Schlechte Aussichten für freie Netze
Die Bundesregierung arbeitet daran, die Hürden für offene WLANs zu erhöhen. Die geplanten Maßnahmen sind indes umstritten.
BERLIN taz | Offene, unkommerzielle Wlans könnten bald der Vergangenheit angehören – zumindest, wenn es nach dem Bundeswirtschaftsministerium geht. Das arbeitet einem Bericht des Spiegels zufolge an einem Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes. In dem noch nicht abgestimmten Papier sind demzufolge deutlich höhere Hürden für die Anbieter von offenen Wlans vorgesehen.
Bislang ist die Haftungsfrage bei Anbietern von WLAN teilweise unklar. Zwar gibt es das sogenannte Providerprivileg, das sie von der Haftung freistellt, wenn Dritte über ihr Netz Rechtsverletzungen begehen. Doch ob und inwieweit darunter auch Cafés, Hotels oder Privatleute, die freie WLANs anbieten, fallen, ist nicht eindeutig. Wer seinen Internetzugang also per unverschlüsseltem WLAN öffentlich zugänglich macht und damit etwa Nachbarn und Passanten ermöglicht, ihn kostenfrei mitzunutzen, muss bislang fürchten, für eventuelle Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen zu werden.
Das führt dazu, dass die Zahl der offenen WLANs in Deutschland deutlich niedriger ist als in anderen Ländern. Einer Studie des Branchenverbands eco (Link öffnet pdf) vom vergangenen November zufolge gibt es in Deutschland im Schnitt nicht einmal zwei frei zugängliche Hotspots pro 10.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Schweden sind es 10, in Großbritannien knapp 30, in Südkorea gut 37.
Die Bundesregierung hatte daher schon während der Koalitionsverhandlungen beschlossen, für Rechtssicherheit zu sorgen. P { margin-bottom: 0.21cmBrigitte Zypris (SPD), Kovorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe sagte damals: „Die Vorteile eines freien WLAN liegen auf der Hand: Man kann mit seinem Smartphone durch die Stadt gehen und sich von WLAN-Netz zu WLAN-Netz einwählen und so online sein, ohne dass man zusätzlich dafür bezahlen muss."
Doch die nun bekanntgewordenen Pläne klingen nicht nach einer Erleichterung. Denn Anbieter von Wlans sollen dem Bericht zufolge sicherstellen, dass sich „außenstehende Dritte“ nicht in das Netz einbuchen können, nur dann solle die Haftungsbefreiung gelten. Nutzer sollten zudem einwilligen, „im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“.
Bitte mit Namen
In eckigen Klammern - zu diskutieren - folge eine Verschärfung für nicht-kommerzielle Anbieter: Wer den Zugang nicht „anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung“ stellt – also etwa Privatpersonen –, müsse die Namen der Mitnutzer kennen. Wie verlässlich diese Namenserhebung erfolgen soll und wie sie dazu beitragen könnte, Rechtsverstöße zu vermeiden, ist unklar – schließlich lässt sich in einem drahtlosen Netzwerk nur dann feststellen, wer was gemacht hat, wenn der gesamte Traffic mitprotokolliert wird.
„In Deutschland haben wir jetzt schon eine Wlan-Wüste“, sagt der Richter und IT-Rechtler Reto Mantz. Zusätzliche Hürden würden Nutzer und Anbieter noch stärker abschrecken. Darüber hinaus sei es möglich, dass neue Hürden mit der E-Commerce-Richtline der EU kollidierten.
„Wenn jemand kriminelle Handlungen vorhat, wird ihn das nicht abhalten“, sagt auch Monic Meisel von der Freifunk-Initiative. Bürokratie hingegen schrecke nicht nur Privatanbieter, sondern auch Cafés oder Einzelhändler ab – schließlich müssten die sich dann um eine Speicherung der Daten sowie den zugehörigen Aufbau und die technische und juristische Absicherung der IT-Infrastruktur kümmern.
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