Neue Holzöfenverordnung: Bessere Luft im Speckgürtel
Schnieke Kamine und Holzöfen pusten mehr Feinstaub in die Luft als der gesamte Verkehr. Das soll jetzt anders werden. Was Sie beachten müssen.
BERLIN taz | Wohlige Wärme aus einem kleinen Bollerofen, in dem kantige Holzscheite flackern: Dieses romantische Wintervergnügen haben sich, befeuert durch aggressive Werbung der Baumärkte, Millionen Deutsche ermöglicht, vor allem am Stadtrand und auf dem Land. Die Kehrseite: Besonders an windschwachen Wintertagen wird gesundheitsschädlicher Feinstaub en masse ausgestoßen.
Damit soll nun Schluss sein: Zum 1. Januar tritt eine verschärfte Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft, die Heizungsbetreiber zum Nach- oder Umrüsten zwingt.
Wie notwendig das ist, zeigt ein Blick auf die Quellen des Feinstaubs. Laut Bundesumweltamt emittieren Haushalte und Kleinverbraucher mittlerweile mehr Feinstaub als der Verkehrssektor. Vor zehn Jahren war es noch umgekehrt. Die meisten Kleinstpartikel stammen allerdings aus Industrieanlagen.
Von wegen Abfälle verfeuern!
Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass etwa 4,5 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen mit Staubfiltern nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Vorrangig sind das alte Anlagen, die als Zusatzheizung betrieben werden – Anlagen, in denen auch gern mal Abfälle entsorgt werden.
Ob vorhandene Anlagen die neuen Emissionsgrenzwerte einhalten, überwachen die örtlichen Schornsteinfeger. Sind sie zu dreckig, müssen sie umgebaut oder ausgetauscht werden, wobei es bis zu zehn Jahre Übergangsfrist geben kann. Das Ministerium hofft, dass die Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlangen in Deutschland bis 2025 um ein Drittel verringert werden – von 24.000 Tonnen pro Jahr auf 16.000.
Neue Einzelraumfeuerungsanlagen werden ab 500 Euro zu bekommen sein, erwartet das Ministerium. Viele Angebote in den Baumärkten sind aber deutlich teurer. Eine Filternachrüstung soll zwischen 200 und 500 Euro kosten. Einfachere Lösungen gibt es für unter 200 Euro. Finanziell entschädigt werden Eigenheimbesitzer an anderer Stelle: Statt jedes Jahr müssen sie künftig ihre Öl- oder Gasheizung nur noch alle drei beziehungsweise zwei Jahre kostenpflichtig überprüfen lassen.
Um soziale Härten zu vermeiden und jahrhundertealte Heiztraditionen zu schützen, gibt es Ausnahmen. Dazu zählen alle Kleinfeuerungsanlagen, die die einzige Heizquelle in einem Raum sind. Wer also mit einem Kachelofen heizt, darf dies auch weiterhin tun. Ebenfalls ausgenommen sind offene Kamine, Badeöfen, Backöfen sowie historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden.
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