Neue Gentechnik vor dem EuGH: Crispr-Cas unterliegt Auflagen
Neue Verfahren unterliegen grundsätzlich Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der EU. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.
Mutagenese ist eine Züchtungstechnik, bei der durch Strahlen, Chemikalien oder durch ein Enzym, das das Erbgut aufschneidet, die genetische Ausstattung von Pflanzen und Tieren verändert wird. Durch Mutagenese können zum Beispiel Saatgutsorten entwickelt werden, denen bestimmte Unkrautgifte nichts anhaben.
Für durch Mutagenese entstandene Organismen gilt in Europa bislang eine Ausnahme. Sie unterliegen nicht den allgemeinen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die in einer EU-Richtlinie von 2001 niedergelegt sind. Diese sehen eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Zulassung und Pflichten zur Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Überwachung der GVO vor.
Mit dem Urteil dürften künftig insbesondere Organismen unter die GVO-Regeln fallen, die durch die neue Mutagenese-Methode Crispr-Cas9 entstanden sind. Dabei handelt es sich um eine genetische Hochpräzisions-Schere, die die DNA von Organismen zerschneidet, zerstört oder gezielt verändert. Die Methode kann neben der Zucht auch eingesetzt werden zur Erforschung und zur Therapie von Krankheiten. Bei der Mutagenese wird anders als bei der Transgenese kein fremdes Erbgut in einen lebenden Organismus transferiert.
Französische Umwelt- und Agrarverbände hatten die Ausnahme für Mutagenese mit Blick auf die Entwicklung seit Erlass der Richtlinie im Jahr 2001 beanstandet. Ihre Klage in Frankreich betrifft die französischen Umsetzung der EU-Richtlinie. Die französische Justiz wandte sich daher zur Klärung an den EuGH. Sie muss den Fall nun im Licht des EuGH-Urteils entscheiden.
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