Neue Corona-Maßnahmen: Noch eine Schüppe obendrauf

Der Senat macht aus 2G ab Samstag 2G-plus. Künftig gilt auch Maskenpflicht. Alternativen gibt es für Friseure und beim Sport.

Das Bild zeigt eine Szene auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche.

Die Weihnachtsmärkte in Berlin können geöffnet bleiben Foto: dpa

BERLIN taz | Keine Kontaktbeschränkungen und keine Weihnachtsmarktabsage wie in Brandenburg, zudem zumindest kein absehbarer Lockdown: Die neuesten, vom Senat am Dienstag beschlossenen Verschärfungen der Anti-Corona-Maßnahmen nehmen sich eher wie Nachbesserungen aus. Ab Samstag gilt nun in allen Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, die 2G-Regel. Die schließt künftig grundsätzlich Maskenpflicht ein und gilt auch für die Innengastronomie. Friseure und ähnliche Dienstleister können statt Maske auch einen Test verlangen, für Sport in Hallen und Bädern gilt: Abstand oder Test.

Die Ausweitung der bisherigen Regeln kommt nicht überraschend. Dass weitgehend nur noch Geimpfte und Genesene – 2G – Zugang zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens haben, gilt in Berlin bereits seit Montag vergangener Woche. Bereits einen Tag danach hatte Regierungschef Michael Müller (SPD) angekündigt, dass man auf „2G-plus“ ausweiten wolle, also die Ergänzung durch Test, Maske oder Abstand. Berlin definiert 2G-plus damit etwas anders als das jüngst beschlossene Bundesgesetz zu den Coronamaßnahmen, wo 2G-plus allein für zusätzliche Tests steht.

Weil 2G-plus bundesweit erst ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 vorgesehen ist – 6 Corona-Infizierte im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche –, Berlin aber am Dienstag bei 3,8 lag, konnte Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD) in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung durchaus von einer Vorreiterrolle Berlins sprechen.

Bei der zuvor zumeist als Maßstab verwendeten 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, also der Zahl jener pro 100.000 Einwohner, die sich binnen einer Woche mit Corona ansteckten, lag der Berliner Wert am Dienstag mit 349 weit unter dem Brandenburger von 600, dem vierthöchsten Wert bundesweit. Die große Differenz zwischen diesen Werten nannte Staatssekretär Matz auch als Grund dafür, warum es zwar Ziel gewesen sei, die Maßnahmen zwischen den beiden Ländern anzugleichen, warum das Ergebnis aber nicht deckungsgleich sei.

Brandenburg will die Präsenzpflicht an Schulen erneut aufheben, kündigte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Dienstag an. In Berlin will man dem nicht folgen, sagte ein Sprecher von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) unter Verweis auf die deutlich höheren Inzidenzen im Nachbarland. Allerdings soll in Klassen mit mindestens zwei Positivfällen künftig eine Woche lang täglich getestet werden. Bisher galt: dreimal die Woche. (taz)

Während in Brandenburg etwa nach Überlegungen vor der Kabinettssitzung am Dienstag (bei Redaktionsschluss noch nicht beendet) Ungeimpfte nur noch beschränkt zusammenkommen sollen, gibt es eine solche Regel in Berlin nicht. Auch ein früherer Ferienbeginn oder eine Abkehr vom Präsenzunterricht ist laut Matz aktuell genauso wenig im Gespräch wie eine generelle tägliche Testung aller Schüler (siehe Kasten).

Nach Zahlen der Senatsverwaltung für Gesundheit sind gegenwärtig 72 Prozent derjenigen, die mit Corona im Krankenhaus lagen, ungeimpft – dabei mache ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung nur 20 Prozent aus. Gefragt, ob sich aktuell ein Lockdown in Berlin ausschließen lasse, sagte Matz: Ausschließen könne man nichts, „aber die Maßnahmen bieten die Chance, die Kurve [gemeint ist der Anstieg der Corona-Zahlen] abflachen zu können“.

Bundesliga-Fußball vor vielen Zuschauern soll weiterhin möglich sein, aber nicht mehr in vollen Stadien. Der 1. FC Union soll rund 16.000 seiner 22.000 Plätze an der Alten Försterei besetzen können, Hertha BSC 42.000 von 74.000 im Olympiastadion. Discos und Clubs dürfen nur die Hälfte ihrer Kapazitäten ausnutzen, außerdem besteht zusätzliche Testpflicht.

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