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Nachrichten zur CoronakriseBundeswehr-Impfpflicht bleibt

Deutsche Sol­da­t:in­nen müssen sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage zweier Offiziere gegen die Regel ab.

Corona: Impfpflicht gilt auch für Mit­ar­bei­te­r:in­nen der Bundeswehr Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin afp | Für Bundeswehrsoldaten bleibt die Impfung gegen das Coronavirus verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab. Die Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der Liste zu streichen, hatten damit aber nun keinen Erfolg. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 u.a.)

Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.

Aus Sicht der Kläger ist die Corona-Impfung nur unzureichend erforscht, zudem verhindere sie eine Infektion oder Erkrankung nicht. Das Gericht erklärte nun, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen solle.

Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten zum Thema anhängig.

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2 Kommentare

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  • Tapfere Soldaten die Angst vorm Pieks haben. Na danke

  • Die Richter stellten aber auch Folgendes fest:



    "Das Nachlassen der Gefährlichkeit des Sars-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen."