Nach verhinderter Kurdistan-Reise: Linken-Politikerin will klagen
Nach der verhinderten Ausreise von Cansu Özdemir (Linke) nach Kurdistan äußert sich nun das Innenministerium. Die Hamburgerin will nun klagen.
Die Bundespolizei hatte am vorvergangenen Samstag die Ko-Chefin der linken Bürgerschaftsfraktion über Stunden festgesetzt. Özdemir wollte mit weiteren Teilnehmer:innen einer Friedensdelegation vom Düsseldorfer Flughafen nach Südkurdistan in den Nordirak reisen. Dabei dürfen gewählte Abgeordnete nach dem Grundgesetz und nach der Hamburger Verfassung nicht ohne Weiteres verhaftet oder in sonstiger Weise in ihrer Freiheit und in der Ausübung ihres Mandats behindert werden.
Cansu Özdemir, Hamburger Ko-Fraktionschefin der Linken
In einer Mitteilung hob die Bundespolizei hervor, Özdemir habe sich zunächst nicht als Mandatsträgerin zu erkennen gegeben. Sie widerspricht dem. Ihr sei zudem vorübergehend der Reisepass abgenommen worden.
Gegenüber Özdemirs Parteikollegen und Bundestagsabgeordneten Niema Movassat stellt das Bundesinnenministerium den Fall nun anders dar: „Auf eigenen Wunsch wurde der in der Fragestellung genannten Person (Anmerkung: Cansu Özdemir) bis zum Ende der Befragung der anderen Personen der Verbleib in der Dienststelle der Bundespolizei ermöglicht.“ Sie sei nicht befragt, in Gewahrsam oder gar festgenommen worden.
Innenministerium: Keine Absprache mit irakischen Behörden
Movassat glaubt der Darstellung nicht. „Das Bundesinnenministerium verstrickt sich in erhebliche Widersprüche“, sagt er. Die Aussage passe nicht zur Aussage, dass Özdemir in den entsprechenden Stunden auf Schritt und Tritt von einem Beamten begleitet worden sei.
Özdemir will nun Strafanzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung erstatten. Zudem will sie per Klage beim Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Maßnahme bestätigen lassen – womit sich die Darstellung des Innenministeriums als falsch herausstellen würde. „Ich bin wirklich überrascht, wie das Ministerium den Fall plötzlich darstellt“, sagt Özdemir.
Am Mittwochnachmittag erklärte das Innenministerium darüber hinaus, dass es bei dem Einsatz keinerlei Absprachen mit den türkischen oder irakischen Behörden gegeben habe. Özdemir hält das für absurd, da nahezu gleichzeitig auch im Irak Teilnehmer:innen der Friedensdelegation festgesetzt wurden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen