Nach der Gewalttat in Stade: Grüne fordern Sicherheitskonzept
Die Berliner Grünen-Fraktion will Mitarbeitende in Schutzeinrichtungen besser schützen. Betroffene schildern die Risiken in ihrem Arbeitsalltag.
Nach den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade am vergangenen Montag fordert die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus ein umfassendes Sicherheitskonzept für die Mitarbeitenden in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern und Beratungsstellen. Im Mittelpunkt der Forderungen stehen eine verbesserte Anonymität der Beschäftigten, höhere bauliche und technische Sicherheitsstandards, ein Ausbau der Datenerhebung und mehr Maßnahmen gegen digitale Gewalt.
Zur Pressekonferenz mit der frauenpolitischen Sprecherin Bahar Haghanipour und Fraktionschef Werner Graf waren auch zwei Vertreterinnen der Praxis eingeladen, die die Gefährdungslage der MitarbeiterInnen solcher Einrichtungen schilderten. Laut Lenou Müßig, Koordinatorin eines Frauenhauses und Mitglied im Berliner Praxisrat der Anti-Gewalt-Projekte, kommt es oft zu Vorfällen, bei denen KollegInnen durch Gefährder – also etwa die Partner schutzsuchender Frauen – bedroht oder auch physisch angegriffen werden. Sie beschrieb das als „sekundäre Traumatisierung“.
Immer wieder habe man mit Gefährdern zu tun, die die Adresse eines Frauenhauses in Erfahrung brächten, um dann schreiend und drohend davorzustehen. Leider sei es durch Methoden digitaler Ortung leichter geworden, den Aufenthaltsort der Frauen nachzuverfolgen. Zwar handele es sich bei solchen Situationen quasi um ein Berufsrisiko, das die Mitarbeitenden eingingen, aber die Ressourcen und das Personal reichten nicht aus, um dem entschieden entgegenzuwirken. „Das führt bei uns zu hohen Krankenständen und einer hohen Fluktuation“, so Müßig.
Claudia B., ebenfalls Mitglied im Praxisrat, beklagte, dass der Schutz von MitarbeiterInnen in Fachberatungsstellen nicht klar geregelt sei. Aber auch beim Gang zu Behörden, Unterkünften oder zum Gericht gebe es viel zu viele Situationen, in denen die Beratenden nicht anonym bleiben könnten. „Wenn wir etwa eine Frau zur Polizei begleiten, um Anzeige gegen einen gewalttätigen Partner zu erstatten, ist das ohnehin psychisch belastend“, so B. „Hinzu kommt dann, dass wir bei einer Vernehmung namentlich erfasst werden.“
Identität offenlegen oder nicht?
Der Name tauche später möglicherweise in den Unterlagen zu einem Gerichtsverfahren auf, in die Täter über ihre AnwältInnen Einsicht erhalten könnten. Aber auch wenn sie sich etwa in eine Gemeinschaftsunterkunft begebe, um eine Klientin aufzusuchen, müsse sie dem Sicherheitsdienst ihren Ausweis vorlegen. „Wir müssen ständig abwägen: Legen wir der Frau zuliebe unsere Identität offen oder nicht?“, sagte B. Man müsse sich immer vergegenwärtigen, dass die Mitarbeitenden sich „zum Feind des Täters machen, weil wir seine Kontrolle über die schutzsuchende Person verringern“.
„Wer Schutz bietet, braucht Schutz“, befand auch Bahar Haghanipour, die den Forderungskatalog der Grünen für ein Sicherheitskonzept erläuterte: So wolle man etwa die Anonymität von MitarbeiterInnen in Schutzeinrichtungen verbessern, indem Polizei, Gerichte oder Jugendämter auf die Erfassung von Klarnamen verzichteten. Schriftwechsel könnten über Postfächer erfolgen, auch anonymisierte Dienstausweise seien zu prüfen.
Für die Einrichtungen selbst müssten einheitliche bauliche und technische Sicherheitsstandards entwickelt werden – wie Zugangssicherungen, Alarmsysteme und gegebenenfalls Videoüberwachung. Auch die digitale Sicherheit sei auszubauen, so durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden, damit unter anderem die schnelle Löschung von Standortdaten möglich sei.
Die Täter fernhalten
Bedrohungslagen und Vorfälle gegenüber Mitarbeitenden müssten laut Haghanipour systematisch erfasst werden. Polizei, Jugendämter, Gerichte, Frauenhäuser und andere Schutzeinrichtungen sollten verbindliche Sicherheitsstandards entwickeln – insbesondere, um Kontakte mit den Tätern bei Terminbegleitungen oder sogenannten Hilfekonferenzen in den Jugendämtern zu vermeiden.
Um die Handlungsfreiheit der Täter stärker einzuschränken, müsse sich auf Bundesebene rechtlich einiges bewegen, so Haghanipour auf Nachfrage der taz. Die Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stelle den Schutz vor Gewalt klar über das Umgangsrecht, in vielen gerichtlichen Entscheidungen drücke sich das jedoch nicht aus. „Deshalb fordern wir auf Landesebene eine Fortbildungspflicht für RichterInnen.“
Haghanipour drückte noch einmal ihre Bestürzung über die Gewalttat von Stade aus. „Das ist eine Zäsur für alle, die in diesem Hilfssystem arbeiten.“ Der Satz „Na ja, immerhin ist noch nie etwas ganz Schlimmes passiert“, mit dem viele in diesem Bereich sich Mut machten, sei ab sofort hinfällig.
In Reaktion auf die tödlichen Schüsse haben bundesweit auch andere mehrere Gewerkschaften einen besseren Schutz für Mitarbeitende von Einrichtungen gefordert. Unter anderem der Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierten mangelhafte Schutzkonzepte und die chronische Unterfinanzierung sozialer Arbeit.
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