Nach dem Asylpaket II: CDU will Ausnahme vom Mindestlohn
Die Koalition streitet über die Integration von Asylsuchenden. Die CDU will Leistungskürzungen, die SPD nennt das einen „dummen Vorschlag“.
Nach dem Willen der CDU sollen Asylberechtigte wie Langzeitarbeitslose behandelt werden und in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. Wer sich der Integration „dauerhaft verschließt“, müsse mit „spürbaren Konsequenzen, zum Beispiel für seinen Aufenthaltsstatus, oder mit Leistungskürzungen rechnen“, heißt es in dem Papier.
Bei der Schulpflicht für Flüchtlinge ohne Schulabschluss soll die Altersgrenze von 18 auf 25 Jahre erhöht werden. Studierfähige Flüchtlinge sollen Gasthörer an Hochschulen sein und auch Prüfungen ablegen können.
Änderungen soll es beim unbefristeten Daueraufenthaltsrecht geben. Dieses sollen anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte künftig erst dann erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie ausreichend Deutsch sprechen, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung haben, keine Straftaten begangen haben und ihren Lebensunterhalt sichern können. Bisher wird die unbefristete Erlaubnis nach dem Ablauf von drei Jahren erteilt, unabhängig davon, ob sich jemand um Sprachkenntnisse und Arbeit bemüht hat.
Aus der SPD kam umgehend Protest. Parteivize Ralf Stegner lehnte Ausnahmen vom Mindestlohn als „untauglich“ ab. Der SPD-Landeschef in Baden-Württemberg, Nils Schmidt, twitterte: „Ein dummer Vorschlag wird auch durch Wiederholung nicht sinnvoll.“ SPD-Bundestagsfraktionschef Thomas Oppermann sagte „Wir sind gegen Lohndumping bei Flüchtlingen.“
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