Mindestlohn für Zuwanderer: Regierung berät über Ausnahmen
Die „SZ“ berichtet von einem Diskussionspapier mehrerer Ministerien. Nachqualifizierungen, wie etwa Praktika, sollen unter dem Mindestlohn vergütet werden.
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epd | Die Bundesregierung erwägt einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge Ausnahmen für Flüchtlinge und Zuwanderer beim Mindestlohn. Laut einem gemeinsamen Papier von Arbeits-, Finanz- und Bildungsministerium solle für einen Migranten kein Mindestlohn gezahlt werden müssen, wenn sich dieser zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifiziert. „In diesen Fällen kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden“, heiße es in dem Papier.
Das Arbeitsministerium betrachtet die Überlegungen laut Zeitungsbericht als „internes Diskussionspapier“. Rechtsänderungen oder Änderungen der Verwaltungs- und Kontrollpraxis wären hiermit nicht verbunden, sagte eine Sprecherin. Die Auslegungs- und Praxishinweise könnten aber „Bestandteil des Informationsangebots der Bundesregierung“ werden, sobald das Papier fertig abgestimmt sei.
Der Mindestlohn wurde zu Jahresbeginn von 8,50 auf 8,84 Euro die Stunde erhöht. In dem Papier würden mehrere Beispiele genannt, wann der Mindestlohn nicht gelten soll, berichtet die Zeitung: Absolviere zum Beispiel ein syrischer Tischler ein neun Monate langes Praktikum, weil ihm für die Anerkennung seines Berufsabschlusses neun Monate fehlen, wäre kein Mindestlohn fällig. Das gelte auch für eine vietnamesische Krankenschwester, die für ihre Berufszulassung in Deutschland noch einen längeren Lehrgang oder einen Kurs plus Praktikum machen muss, um Kenntnisse in der Krankenpflege nachzuweisen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor neuen Ausnahmen beim Mindestlohn. Schon jetzt würden Unternehmen „Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der „Süddeutschen Zeitung“. Die Auslegung durch die Ministerien führe dazu, „dass die Einfallstore zur Umgehung des Mindestlohns größer werden und nicht mehr kontrollierbar sind“.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hingegen argumentiert laut Zeitungsbericht, es gehe um ausbildungsähnliche Qualifizierungen, die nicht unter den Mindestlohn fielen. Würden dafür 8,84 Euro Stundenlohn gelten, würde dies die Bereitschaft der Betriebe bremsen, solche Angebote zu machen.
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