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Nach Verbot durch BundesministeriumPrüfung der Parole

Die Staatsanwaltschaft will klären, welche Folgen für Berlin das Verbot des Pro-Palästina-Slogans „From the River to the sea“ hat.

Pro-palästinensische Demonstrationen könnten noch genauer im Blick der Staatsanwaltschaft stehen Foto: dpa

Berlin taz | Auch in Berlin könnte es künftig strafrechtliche Folgen haben, die propalästinensische Parole „From the River to the sea, Palestine will be free“ wie jüngst bei Demonstrationen zu skandieren oder zu zeigen. Sie steht für die Auslöschung Israels. Die hiesige Staatsanwaltschaft prüft nach Informationen des Tagesspiegels, welche Folgen für Berlin das Verbot der Parole hat, das vom SPD-geführten Bundesinnenministerium verfügt wurde. Die entsprechende Fachabteilung werde sich in den kommenden Tagen damit beschäftigen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach Angaben der Zeitung. Im Bundesland Bayern strebt man bereits an, das Verbot konsequent umzusetzen.

Das Ministerium hatte eine Verbotsverfügung zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun veröffentlicht. Die listet Kennzeichen wie Logos oder Schriftzüge auf, zu denen auch der genannte Satz gehört. „River“ meint dabei den Jordan, „Sea“ das Mittelmeer.

Laut Süddeutscher Zeitung interpretiert die bayerische Staatsanwaltschaft das Vorgehen des Bundesministeriums als „eine klare Ansage“. Die Verwendung der Parole verfolge man nach Paragraf 86 des Strafgesetzbuches, der das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich im August gegen eine grundsätzliche Strafbarkeit gewandt. Es urteilte damals, dass die Parole „für sich genommen nicht antisemitisch sei und auch keinen Bezug zum Völkermord aufweise“. Sie müsse „in erster Linie als Ruf nach Freiheit und Gleichberechtigung verstanden werden und nicht als Ausruf zu Gewalt und Zerstörung, sofern nicht zwingende zusätzliche Anhaltspunkte das Gegenteil nahelegen würden“.

Regierungschef Kai Wegner (CDU) hielt dem am Samstag eine andere Sicht entgegen. „From the river to the sea“ sei kein Spruch, den man aus Spaß sage, sagte er beim CDU-Landesparteitag zur Europawahl 2024. „Deswegen müssen wir gesetzliche Vorgaben schaffen, dass dieser Spruch klar bestraft werden kann.“

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7 Kommentare

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  • Das wird juristisch keinen Bestand haben. Was eine Aussage "meint" ist juristisch nicht zu beanstanden. Letztendlich gehen die "Meinungen" auseinander.

  • ich bin gespannt, wann die ersten jüdinnen+mit welcher begründung wegen *from tthe river..* verpappt werden.

    • @christine rölke-sommer:

      Der Staat Israel grenzt bereits seit seiner Gründung sowohl an den Jordan als auch ans Mittelmeer.

      • @Winnetaz:

        ja und? hindert das jüdinnen, mit der parole *from the river to the sea, we demand equality* an/in die/unsere öffentlichkeit zu treten?

        • @christine rölke-sommer:

          In Bayern und Berlin inzwischen schon.

  • Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.

    Die Position des Berliner Verwaltungsgerichtes ist ja durchaus nachvollziehbar.

    • @rero:

      Wäre neugierig, wie das Berliner Verwaltungsgericht urteilt, wenn es um deutsches und nicht "nur" um israelisches Territorium geht: "freies Eurasien von Lissabon bis Wladiwostok!" (Medwedew)