Nach Tod von Radfahrerin in Hamburg: Geldstrafe für Lkw-Fahrer

Ein 53-jähriger LKW-Fahrer wurde vom Amtsgericht Barmbek wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er überrollte eine Radfahrerin beim Abbiegen.

Ein verbogenes Fahrrad liegt auf der Straße unter einem blauen Lkw

Wäre vermeidbar gewesen (Symbolbild): Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt Foto: dpa / Daniel Reinhardt

HAMBURG taz | Im Juli vergangenen Jahres hatte der Lkw-Fahrer Ole D. eine 19-Jährige Radfahrerin beim Abbiegen überfahren. Heute sprach Richter Tim Rosche ihn im Amtsgericht Barmbek schuldig: Er verurteilte Ole D. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro und einem Monat Fahrtverbot. Damit blieb er unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.

Der Unfall ereignete sich auf dem Poppenbütteler Weg im Hamburger Norden. Der Lkw und die Radfahrerin standen an der roten Ampel. Als diese auf grün sprang und beide losfuhren, übersah Ole D. beim Rechtsabbiegen auf den Goldröschenweg die junge Frau: Sie starb noch am Unfallort an ihren Verletzungen. Der Lkw hatte keinen Abbiegeassistenten.

Ole D. ist seit 31 Jahren Berufskraftfahrer. Zu Beginn des Prozesses entschuldigte er sich bei den Angehörigen – der Vater der Verstorbenen war Nebenkläger. D. wiederholte mehrmals, er frage sich bis heute, was er hätte anders machen können. Er habe alle Spiegel kontrolliert, den Verkehr beobachtet und die Radfahrerin schlichtweg nicht gesehen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zwar handele es sich um einen tragischen Unfall – dieser sei aber gerade der Fahrlässigkeit immanent. Der Angeklagte habe glaubhaft gemacht, wie sehr er den Vorfall bereue. Dennoch: Auch die Fahrerlaubnis sei ihm zu entziehen.

Nebenklage gegen Führerscheinentzug

Dem widersprach der Nebenklägervertreter Dirk Aringhoff: Zwar hätte Ole D. die Radfahrerin sehen müssen – es wäre aber fatal, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen: „Das würde ihm finanziell den Boden unter den Füßen wegreißen.“

Die Verteidigerin von Ole D., Simone Richter, sprach von einem „Augenblickversagen“ und forderte, ihn freizusprechen. Ihr Mandant werde permanent daran erinnert, den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Das sei Strafe genug.

Der Richter kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass Ole D. die Frau durchaus hätte sehen können – zumal sie vor dem Lkw stand. D. hätte seine Fahrt beim Abbiegen so weit verzögern müssen, dass der Verkehr auch aus dem toten Winkel noch zu sehen sei. „Letztlich ist es der Bruchteil einer Sekunde, der über ein Schicksal entscheidet“, sagte Rosche. Doch in seinem bisherigen Leben habe sich Ole D. nichts zuschulden kommen lassen. Rosche sagte: „Sie wären sonst niemals vor einem Strafrichter gelandet.“

Dirk Lau vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub sieht das Urteil kritisch: Das Nichtstun von Politik und Justiz sei ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und der Radfahrer*innen. „Wer vorbildlich fährt, tötet niemanden.“

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