Nach Rauswurf aus Polizeihochschule: Dozentin gewinnt Eilantrag
Die Dozentin Bahar Aslan gewinnt das Eilverfahren gegen ihren Rauswurf aus der Polizeihochschule. Es fehle eine Gesamtabwägung der Hochschule.
Berlin taz Der Entzug des Lehrauftrags von Bahar Aslan durch die Polizeihochschule in Nordrhein-Westfalen (HSPV) war voraussichtlich rechtswidrig. „Der Eilantrag der Lehrbeauftragten hatte Erfolg“, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Dienstag.
Zur Erinnerung: Als die Dozentin Bahar Aslan Ende Mai auf Twitter die Polizei für rassistische Kontrollen kritisierte, war sie kurz darauf ihren Job los. In einem emotionalen Tweet hatte Aslan geschrieben, dass „der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden“ ihr Angst mache. Für die Polizeihochschule in Nordrhein-Westfalen, an der Aslan einen Lehrauftrag im Fach Interkulturelle Kompetenz innehatte, waren diese Worte offenbar zu harsch. Aslan verlor ihren Lehrauftrag für das kommende Wintersemester.
Gegen diese Entscheidung hatte Aslan gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bereits im Mai geklagt und eine aufschiebende Wirkung erzielt. Die Polizeihochschule widerrief den Lehrauftrag jedoch erneut. Auch dagegen ging Aslan im August mit einem Eilantrag vor, um eine „aufschiebende Wirkung“ zu erzielen. Damit war sie jetzt erfolgreich.
In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts heißt es, dass die Polizeihochschule versäumt habe, „in die erforderliche Gesamtbetrachtung Umstände, die zugunsten der Antragstellerin sprechen, einzubeziehen“. Die Entscheidung der Hochschule sei somit voraussichtlich rechtswidrig.
Durch das erfolgreiche Eilverfahren kann Bahar Aslan nun vorerst weiter unterrichten. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus, ein neuer Termin für die Verhandlung im Hauptsacheverfahren ist noch nicht bekannt.
Das sei „ein gutes Signal für die Meinungsfreiheit und für den Schutz von Hinweisgebenden“, kommentierte die Projektkoordinatorin Laura Kuttler von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Polizeihochschule sei „dem verbreiteten vorschnellen Reflex gefolgt, die Überbringerin schlechter Nachrichten zu strafen“, kritisierte sie. Bahar Aslan selbst befand: „Es war rechtswidrig, mich als Lehrbeauftragte wegen einer kritischen Äußerung zu Rechtsextremismus in der Polizei abzusetzen.“ Jetzt müsse die „inhaltliche Debatte dort weitergehen, wo sie hingehört: In den Hochschulen, in der Gesellschaft“, so Aslan.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Kochen für die Familie
Gegessen wird, was auf den Tisch kommt
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
US-Interessen in Grönland
Trump mal wieder auf Einkaufstour
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker