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Nach Protesten in SenegalKrise ist vorerst abgewehrt

In Senegal wird in zwei Wochen ein Nachfolger von Präsident Macky Sall gewählt. Das beendete die Proteste, nun geht's in den kurzen Wahlkampf.

Protest in Dakar: Diese Männer unterstützen den Kandidaten Bassirou Diomaye Faye (auf dem Plakat) Foto: Zohra Bensemra/reuters

Cotonou taz | Das wochenlange Warten, die Debatten und die Drohgebärden haben zumindest vorerst ein Ende: In Senegal wird am 24. März ein neuer Präsident gewählt. Die Regierung um Amtsinhaber Macky Sall hatte den Termin bereits am Mittwoch festgelegt. Anschließend zögerte der siebenköpfige Verfassungsrat jedoch noch, gab dann aber knapp 24 Stunden später sein Einverständnis.

Damit geht vorerst eine schwere Krise im Land zu Ende. Sall hatte die für den 25. Februar geplante Wahl Anfang des Monats kurzerhand ausgesetzt. Landesweite Proteste, bei denen vier Menschen starben, folgten. Zwischenzeitlich sollte erst Mitte Dezember gewählt werden, was Salls Amtszeit um ein knappes Jahr hätte verlängern können. Obwohl er keine dritte Amtszeit angestrebt hatte, die laut Verfassung auch nicht möglich ist, wird ihm nachgesagt, an der Macht bleiben zu wollen.

Jetzt stehen 19 Namen auf dem Stimmzettel, so viele wie nie zuvor. Nachdem Rose Wardini ihre Kandidatur zurückgezogen hat, bleibt Politikneuling und Unternehmerin Anta Babacar Ngom die einzige Frau. 2016 übernahm sie das Geflügelimperium ihres Vaters. Sie gilt als chancenlos.

In den sozialen Medien taucht dafür überall ein Gesicht auf: das von Bassirou Diomaye Faye. Seine An­hän­ge­r:in­nen fordern dazu auf, am 24. März auf jeden Fall wählen zu gehen. Auch laden sie zu Informationsveranstaltungen ein. Doch es bleiben nur knapp zwei Wochen für den Wahlkampf. Üblicherweise sind es drei.

Der Verfassungsrat hatte auch den zwischenzeitlich vorgeschlagenen Termin 2. Juni abgelehnt und gesagt, es müsse vor dem 2. April, dem Ende von Salls Amtszeit, gewählt werden. Den 2. Juni hatten die Teil­neh­me­r:in­nen des sogenannten Nationalen Dialogs priorisiert. Große Teile der Bevölkerung und der Opposition hatten die zweitägige Veranstaltung ohnehin abgelehnt und betont: „Wir wollen nicht reden, sondern wählen.“

Kritik an geplantem Amnestiegesetz

Bassirou Diomaye Faye sitzt allerdings noch im Gefängnis. Ein neuer Amnestieentwurf, den das Parlament am Mittwoch verabschiedet hat, könnte aber dazu führen, dass er doch noch Wahlkampf machen kann. Faye wird unterstützt von Ousmane Sonko, der ebenfalls inhaftiert ist. Letzterer war bei der Wahl 2019 Dritter geworden. Er begeistert vor allem junge Senegales:innen. Als Kandidat wurde er diesmal aber nicht zugelassen. Faye gehört der von Sonko gegründeten und mittlerweile verbotenen Partei Pastef an.

Der Entwurf des Amnestiegesetzes soll offiziell der Versöhnung dienen, heißt es doch, dass es sich um ein allgemeines Amnestiegesetz für alle Handlungen im Zusammenhang mit den politischen Protesten zwischen 2021 und 2024 handele. Ilaria Allegrozzi, leitende Sahel-Forscherin bei Human Rights Watch (HRW), kritisiert allerdings: „Wenn das Gesetz verabschiedet wird, könnte es den Beamten, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, faktisch Straflosigkeit gewähren.“

Nach Befragungen innerhalb der Zivilgesellschaft und der politischen Opposition sind seit März 2021 mindestens 40 Menschen ums Leben gekommen. Bis zu 1.000 Oppositionelle wurden verhaftet. Zu Prozessen kam es nicht. 344 Personen wurden seit Mitte Februar allerdings wieder aus dem Gefängnis entlassen, was als Beschwichtigungsgeste gilt.

Kommt es zur Stichwahl?

Einen Wahlkampfsprint hinlegen muss nun auch Amadou Ba, der Kandidat des Regierungslagers. Am Mittwochabend hatte er das Amt des Premierministers niedergelegt, um sich ganz dem Wahlkampf zu widmen.

Meinungsumfragen dürfen in Senegal zwar gemacht, aber nicht veröffentlicht werden. In den vergangenen Wochen hieß es mehrfach, dass Bas Wahl alles andere als sicher sei. Es gab sogar Spekulationen, dass er es nicht einmal in die Stichwahl schaffen würde. Sie findet statt, wenn keiner der Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht.

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