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Nach Kinder-Sexpuppen-SkandalShein entgeht Sperre in Frankreich

Wegen illegaler Waren wollte Frankreich dem Onlinehändler Shein eine Zwangspause verordnen. Vor Gericht ist der Staat damit nicht durchgekommen.

Aus Paris

Rudolf Balmer

Die chinesische Internetplattform Shein darf weiterhin ihre Billigwaren in Frankreich verkaufen. Ein Gericht in Paris hat dem Wunsch der französischen Regierung, die Verkäufe via Internet vorübergehend für mindestens drei Monate zu blockieren, nicht stattgegeben.

Die Justiz hält diese Maßnahme für übertrieben, nachdem Shein laut eigenen Angaben in seinem Angebot für Ordnung gesorgt und dazu den „Marketplace“ mit unkontrollierten Produkten von Drittanbietern vorübergehend geschlossen hat. Nur noch Kleider der eigenen Marke Shein seien nun auf der Plattform erhältlich.

Es hatte in Frankreich einen Skandal ausgelöst, als im Shein-Katalog zwischen T-Shirts, Hosen oder Socken zu unschlagbaren Tiefstpreisen auch Sexpuppen mit Kindergesichtern auftauchten. Gegen rund 20 Käufer solcher als illegale Kinderpornografie eingestuften Objekte laufen in Frankreich Strafuntersuchungen. Zudem wurde bei der Gelegenheit entdeckt, dass auch Medikamente, Säbel und Messer erhältlich waren, deren Verkauf in Frankreich nicht frei ist.

Shein ist einer der großen Anbieter von Fast Fashion, die immer wieder aus Umweltgründen oder wegen Kinderarbeit und anderen Verstößen gegen internationale Arbeitsnormen kritisiert werden.

Image-Probleme für Shein in Frankreich

Shein hatte die Drohung mit einem Verkaufsverbot in Frankreich wegen der kindlichen Sexpuppen als „politische Medienkabale“ kritisiert und sich geweigert, in Paris vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Rede und Antwort zu stehen. Nach der jüngsten Entscheidung sagte ein Sprecher nun, man begrüße den Ausgang des Verfahrens und habe die Bemühungen intensiviert, die Kontrollprozesse zu verbessern.

Der Skandal mit den Puppen für Pädophile hat eine generelle Diskussion über das Warenangebot auf Plattformen ausgelöst. Warentester erklären, dass 80 Prozent der so per Internet gelieferten Spielwaren nicht den Normen entsprechen, 60 Prozent seien gefährlich.

Als das Pariser Kaufhaus BHV im November ein Stockwerk für Shein-Kleider öffnete, gab es eine Welle der Empörung. Marken wie Dior oder Guerlain stellten ihren Verkauf im BHV ein. Das Internetgeschäft der Plattform Shein soll in Frankreich um rund 45 Prozent zurückgegangen sein.

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2 Kommentare

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  • Hiesige Unternehmen werden mit Abmahnung, Klagen usw belegt, wenn sie gegen Gesetze verstossen. Ob das jetzt der Abgasskandal ist, irreführende Werbung usw.



    Auf der anderen Seite bleit man weitesgehend Tatenlos, wenn Unternhemen massiv Produkte hierhin verkaufen, die nicht zugelassen sind, gesundheitsschädlich (Giftstoffe) oder gefährlich (nicht zugelassene Elektrik). Oder Judendlichen den ungehinderten Zugang zu Gewalt und Pornographie ermöglichen (Soziale Medien).



    Das ist nur schwer nachvollziehbar.

  • Wenn 80 Prozent der gelieferten Spielwaren tatsächlich nicht den Normen entsprechen und 60 Prozent der Artikel gefährlich sind, dann ist die Entscheidung des Gerichts kaum zu verstehen.