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Nach Abschaffung der EEG-UmlageStrompreissenkung per Gesetz

Die Abschaffung der EEG-Umlage soll Verbraucher entlasten. Damit das auch passiert, prüft Habeck eine verpflichtende Preissenkung.

Würde die Abschaffung der EEG-Umlage die Kun­d:in­nen überhaupt entlasten? Foto: Gottfried Czepluch/imago

Berlin taz | Dass die EEG-Umlage auf den Strompreis spätestens zum Jahresende abgeschafft werden soll, ist bereits im Koalitionsvertrag festgelegt worden. Ob dieses Vorhaben, das zu einer Entlastung der Strom­kun­d:in­nen führen soll, angesichts der aktuell hohen Energiepreise auf den 1. Juli vorgezogen werden kann, wird derzeit geprüft. Doch offen ist bisher die Frage, ob die Ver­brau­che­r:in­nen überhaupt davon profitieren würden.

Denn die Verträge der Stromanbieter sehen zwar das Recht vor, die Preise zu erhöhen, wenn Steuersätze oder andere staatlich veranlasste Strompreisbestandteile wie die EEG-Umlage steigen. Die Pflicht, den Preis zu senken, wenn diese fallen, gibt es aber in der Regel nicht. Und in der momentanen Situation gibt es für die Unternehmen einen besonders starken Anreiz, die gesenkte Umlage einfach einzubehalten.

Normalerweise sorgt nämlich der Wettbewerb dafür, dass Unternehmen keine höheren Preise nehmen können als gerechtfertigt – sonst wechseln die Kun­d:in­nen zur Konkurrenz. Doch das funktioniert derzeit kaum. Weil vor allem die Preise für kurzfristig beschafften Strom stark gestiegen sind, zahlen Neukunden derzeit bei vielen Anbietern deutlich mehr als Bestandskunden. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich darum derzeit kaum.

Im Bundeswirtschaftsministerium wird darum jetzt geprüft, wie Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet werden können, die Streichung der Umlage weiterzugeben. Minister Robert Habeck (Grüne) wolle sicherstellen, dass diese bei den Kunden ankommt, hieß es aus Ministeriumskreisen. Wie genau das umgesetzt werden könnte und ob das auch schon zur Jahresmitte gelingen kann, ist noch offen.

„Verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“

Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, könnte der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz ändern. Das wäre zwar ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. „Dieser dürfte aber verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sein, weil die verpflichtende Senkung einem legitimen Zweck dient und den Versorgern dadurch kein Nachteil entsteht.“

Bezahlt werden soll die EEG-Umlage, die nach einer ersten Absenkung zum Jahreswechsel derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt, künftig komplett aus dem Staatshaushalt; verwendet werden sollen dafür die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis. Wird die Absenkung komplett weitergegeben, sinkt die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts dadurch um rund 150 Euro im Jahr.

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3 Kommentare

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  • Herr Kreutzfeld, was Sie schreiben ist doch schizophren:



    Wenn ein Anbieter, laut ihren Aussagen mehr für beim Einkauf zahlen muss, dann kann er das Geld, so wie sie wiederum schreiben, nicht einfach einbehalten, sondern wird die gestiegenen Kosten weiterreichen.

    Ein echtes Problem ist doch, dass trotz immer mehr EE-Strom die EE-Betreiber:innen denjenigen Abkassieren, der sie jahrelang subventioniert haben.



    Das ist die eigentliche Sauerei, von wegen die EE machen den Strom billig...

  • Das ist mir alles zu Schizophren. Wir müssen von allem wasTreibhausgase emittiert weniger verbrauchen, also muss Verbrauch teuer sein. Die Entlastung für den Bürger muss an anderer Stelle erfolgen. Dann hat er natürlich mehr Geld übrig um wieder mehr zu verbrauchen, durch den teureren Preis wird jedoch trotzdem eingespart.

  • Ich finde es immer wieder lustig: Dank Sektorenkopplung steigt die Nachfrage nach Strom. Da soll der Strom billiger werden??? ROTFL.