Nach Abschaffung der EEG-Umlage: Strompreissenkung per Gesetz
Die Abschaffung der EEG-Umlage soll Verbraucher entlasten. Damit das auch passiert, prüft Habeck eine verpflichtende Preissenkung.
taz | Dass die EEG-Umlage auf den Strompreis spätestens zum Jahresende abgeschafft werden soll, ist bereits im Koalitionsvertrag festgelegt worden. Ob dieses Vorhaben, das zu einer Entlastung der Stromkund:innen führen soll, angesichts der aktuell hohen Energiepreise auf den 1. Juli vorgezogen werden kann, wird derzeit geprüft. Doch offen ist bisher die Frage, ob die Verbraucher:innen überhaupt davon profitieren würden.
Denn die Verträge der Stromanbieter sehen zwar das Recht vor, die Preise zu erhöhen, wenn Steuersätze oder andere staatlich veranlasste Strompreisbestandteile wie die EEG-Umlage steigen. Die Pflicht, den Preis zu senken, wenn diese fallen, gibt es aber in der Regel nicht. Und in der momentanen Situation gibt es für die Unternehmen einen besonders starken Anreiz, die gesenkte Umlage einfach einzubehalten.
Normalerweise sorgt nämlich der Wettbewerb dafür, dass Unternehmen keine höheren Preise nehmen können als gerechtfertigt – sonst wechseln die Kund:innen zur Konkurrenz. Doch das funktioniert derzeit kaum. Weil vor allem die Preise für kurzfristig beschafften Strom stark gestiegen sind, zahlen Neukunden derzeit bei vielen Anbietern deutlich mehr als Bestandskunden. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich darum derzeit kaum.
Im Bundeswirtschaftsministerium wird darum jetzt geprüft, wie Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet werden können, die Streichung der Umlage weiterzugeben. Minister Robert Habeck (Grüne) wolle sicherstellen, dass diese bei den Kunden ankommt, hieß es aus Ministeriumskreisen. Wie genau das umgesetzt werden könnte und ob das auch schon zur Jahresmitte gelingen kann, ist noch offen.
„Verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“
Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, könnte der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz ändern. Das wäre zwar ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. „Dieser dürfte aber verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sein, weil die verpflichtende Senkung einem legitimen Zweck dient und den Versorgern dadurch kein Nachteil entsteht.“
Bezahlt werden soll die EEG-Umlage, die nach einer ersten Absenkung zum Jahreswechsel derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt, künftig komplett aus dem Staatshaushalt; verwendet werden sollen dafür die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis. Wird die Absenkung komplett weitergegeben, sinkt die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts dadurch um rund 150 Euro im Jahr.
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