NSU-Terroristin Beate Zschäpe: Anwälte zweifeln Anklage an
Beate Zschäpe sei keine Mittäterschaft bei den NSU-Morden nachgewiesen worden, sagen ihre Anwälte. Die Haftbedingungen werden erleichtert.
BERLIN taz | Die Anwälte von Beate Zschäpe gehen in die Offensive. In einem 22-seitigen Schreiben an das Oberlandesgericht München zweifeln die Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die mutmaßliche Terroristin des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an.
Zschäpe wird in der 488 Seiten starken Anklageschrift von Anfang November unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und eine Mittäterschaft bei den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des NSU vorgeworfen. Bei einer Verurteilung würde das so schwer wiegen als hätte sie selbst geschossen und gebombt.
Vermutlich noch in diesem Monat wird der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts darüber entscheiden, ob und in welcher Form die Anklage gegen Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte zugelassen wird.
Die Zschäpe-Anwälte Heer, Stahl und Sturm rügen nun in ihrer Stellungnahme vom Montag, die der taz vorliegt, gleich mehrere Punkte. Für sie sei kein hinreichender Verdacht für eine Mittäterschaft Zschäpes erkennbar, schreiben die Verteidiger. Der Generalbundesanwalt habe versäumt nachzuweisen, inwiefern das Neonazitrio einen gemeinsamen Plan für seine Mordserie fasste und worin ein „wesentlicher Tatbeitrag“ Zschäpes bestanden haben soll.
Der Verweis darauf, dass Zschäpe für das untergetauchte Trio den Schein der Legalität gewahrt und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gedeckt haben soll, während diese durchs Land reisten und töteten, reiche nicht aus. Auch die Aussage einer Zeugin, die Zschäpe im Juni 2005 in unmittelbarer Nähe eines Tatorts in Nürnberg erkannt haben will, halten die Anwälte nicht für sonderlich beweiskräftig („gegen Null“).
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verwies am Mittwoch darauf, dass nun das Oberlandesgericht München zuständig sei und man sich deshalb nicht gegenüber der Presse äußere.
Kritik an Formfehlern zurückgezogen
Zschäpes Verteidiger hatten in ihrem Schreiben zunächst auch einen angeblichen Formfehler in der Anklageschrift moniert. Darin werde Zschäpe an einer Stelle die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, an anderer Stelle werde sie aber implizit auch als Gründerin des NSU angesehen, was zwei verschiedene Vorwürfe seien. Ihre Forderung, die Bundesanwaltschaft müsse die Anklage deshalb nachbessern, zogen die Anwälte am Mittwoch aber wieder zurück. Verteidiger Heer räumte gegenüber der taz ein, dass der Antrag im Lichte höchstrichterlicher Entscheidungen nicht haltbar war.
Hochspannend bleibt aber die Frage, ob Beate Zschäpe wirklich als Mörderin angeklagt und verurteilt wird. Der Prozessbeginn wird für April erwartet.
Lockerung der Haftbedingungen
Zumindest einen kleinen Erfolg konnten Zschäpes Verteidiger in dieser Woche schon erreichen: Das Münchner Gericht verfügte eine Lockerung der Haftbedingungen. So werden die Zschäpe-Anwälte bei Treffen mit ihrer Mandantin in Zukunft nicht mehr durch eine Scheibe getrennt sein. Auch die Verteidigerpost werde nicht mehr kontrolliert, weil nicht zu befürchten sei, dass Zschäpe sich auf diesem Weg weiter terroristisch betätige - zumal seit dem Tod von Böhnhardt und Mundlos der NSU nicht mehr existiere, so das Oberlandesgericht.
Die sonstige Post von Zschäpe und etwaige Zuschriften von Fans der Rechtsextremistin - darunter der norwegische Massenmörder Anders Breivik - dürfen dagegen weiter kontrolliert und notfalls beschlagnahmt werden, hieß es in Justizkreisen.
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