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NSU-Prozess in MünchenZschäpe lehnt Götzl ab

Manfred Götzl, Vorsitzender Richter im NSU-Prozess, will die Beweisaufnahme abschließen. Beate Zschäpe geht das zu schnell, sie stellt einen Befangenheitsantrag.

dpa | Im Münchner NSU-Prozess hat die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Pflichtverteidiger Wolfgang Heer sagte am Donnerstag zur Begründung, Götzl habe eine viel zu kurze Frist für letzte Beweisanträge gesetzt. Damit verstoße er gegen Gesetze und erwecke den Eindruck von Willkür.

Heer bezog sich auf eine Verfügung, die Götzl zwei Tage zuvor verkündet und in der er eine Frist von sieben Tagen für weitere Beweisanträge festgelegt hatte. Am Mittwoch hatte der mitangeklagte Ralf Wohlleben einen ähnlich begründeten Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München gestellt.

Wohlleben gilt als der mutmaßliche Beschaffer der NSU-Mordwaffe vom Typ „Ceska“. Er hat beantragt, sämtliche Richter im NSU-Prozess wegen Befangenheit abzulehnen. In einer einstündigen Erklärung, die seine Verteidiger verlasen, warf er dem 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts am Mittwoch „Willkür“ und „Überrumpelungstaktik“ vor.

So habe das Gericht am Vortag überraschend eine nur einwöchige Frist für letzte Beweisanträge in dem Verfahren gesetzt. Andererseits habe der Senat erst vor wenigen Wochen neue Verhandlungstermine bis Januar 2018 geplant.

Hauptangeklagte in dem Prozess ist Zschäpe, der die Bundesanwaltschaft Mittäterschaft vorwirft. Zu den angeklagten Taten gehört eine Serie von neun Morden aus fremdenfeindlichen Motiven.

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2 Kommentare

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  • "Damit verstoße er gegen Gesetze und erwecke den Eindruck von Willkür."

     

    Und Herr Heer erweckt den Eindruck von geistiger Umnachtung. Der Prozess dauert nun schon Jahre. Irgendwann muss die Beweisaufnahme ja geschlossen werden. Und Herr Heer hatte genug Zeit, seine Anträge zu stellen.

  • Klar! Jeder Antrag - und sei er noch so panne - kann abgerechnet werden.