NSU-Prozess in München: Vorwurf der Falschaussage
Nebenkläger werfen dem V-Mann-Führer von Tino Brandt vor, gelogen zu haben. Ein früherer V-Mann sagt aus, er sei in die Neonazi-Szene geschickt worden.
MÜNCHEN dpa | Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess haben einem Beamten des Thüringer Verfassungsschutzes eine Falschaussage im Zeugenstand vorgeworfen. Der Beamte war V-Mann-Führer von Tino Brandt, der den „Thüringer Heimatschutz“ (THS) gegründet hatte. Zu dieser Gruppe gehörten auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem NSU zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde und zwei Sprengstoffanschläge vor.
Bei der angeblichen Falschaussage geht es um einen Anruf eines thüringischen Polizeiführers im November 2011, unmittelbar nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt. Der Polizist habe ihm mitgeteilt, die beiden seien in Eisenach gefunden worden, sagte der V-Mann-Führer vergangene Woche vor Gericht. Dieser Anruf habe ihn am 6. November erreicht, zwei Tage nach dem Auffliegen des NSU.
Die Nebenkläger betonten am Mittwoch dagegen: Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages im vergangenen Jahr habe der Mann detailliert berichtet, dass er den Anruf bereits am 4. November erhalten habe. An diesem Tag stand offiziell aber noch nicht fest, wer die beiden Toten in Eisenach waren. Eine der beiden Aussagen sei falsch, sagte Rechtsanwalt Stephan Kuhn. Er forderte die Staatsanwaltschaft auf, gegen den Beamten zu ermitteln.
Als Zeuge war am Mittwoch auch ein früherer V-Mann des bayerischen Verfassungsschutzes geladen. Er behauptete, die Behörde habe ihn in die fränkische Neonazi-Szene geschickt. Dort sei er „Gauleiter“ in der Organisation des Hamburger Neonazis Christian Worch geworden. „Das war auf Weisung des Landesamtes“, sagte er im Zeugenstand. Später habe er dann annähernd wöchentlich an „Führungstreffen“ des „Thüringer Heimatschutzes“ bei Saalfeld teilgenommen. Tino Brandt hatte den Zeugen als „Führungskameraden“ aus dem Westen bezeichnet.
Anleitungen zum Bombenbau
Über seine Reisen nach Thüringen sei der bayerische Verfassungsschutz stets informiert gewesen, sagte der Zeuge. Seine Aufgabe habe er darin gesehen, zu verhindern, dass die rechtsradikale Szene in Gewalt abgleite. Er habe die Thüringer Neonazis immer wieder ermahnt, sich „an die Gesetze zu halten“, hatte er bereits in seiner ersten Vernehmung vor einer Woche gesagt.
Ein Nebenkläger konfrontierte ihn mit einem von ihm verfassten Text, in dem er aus Anleitungen zum Bombenbau zitierte. Der Zeuge antwortete: „Zitiert heißt ja nicht, dass ich es inhaltlich kenne.“
Ursprünglich hatte das Oberlandesgericht München für Mittwoch einen anderen Zeugen geladen, einen der mutmaßlichen Beschaffer der Mordwaffe vom Typ „Ceska“, der in der Schweiz lebt. Er war der Ladung des Gerichts aber nicht gefolgt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin