NPD-Verbotsverfahren: 1.200 Seiten Beweise
Die Vorbereitungen für ein neues NPD-Verbotsverfahren sind wohl in vollem Gang. Ein Verzicht auf Material, das mit Hilfe von V-Leuten zusammengetragen wurde, scheint möglich.
BERLIN dpa | Das Bundesinnenministerium hat 1.200 Seiten Beweismaterial gegen die NPD für ein neues Verbotsverfahren gesammelt. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel enthält das noch unter Verschluss gehaltene Dossier nur 65 Seiten mit Material, das mit Hilfe von V-Leuten zusammengetragen wurde.
Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz auch in der Parteispitze Informanten hatte. Diese sind inzwischen aber abgeschaltet.
Ob in dem neuen Verbotsverfahren überhaupt noch V-Leute-Material verwendet werden soll, ist umstritten. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) plädierte im Spiegel für einen Verzicht: „Wenn wir vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wollen, sollten wir uns ausschließlich auf offene Quellen berufen.“ Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) erklärte sich bereit, Informanten offenzulegen. „Wenn wir das Material unserer V-Leute für den Gang nach Karlsruhe brauchen, wäre ich auch bereit, den Richtern notfalls unsere Quellen zu offenbaren.“
Die Beweissammlung soll Grundlage für die Entscheidung von Bund und Ländern über einen zweiten Anlauf zu einem NPD-Verbot sein. Ein Sprecher des Innenministeriums betonte am Sonntag, dass das Sammeln noch nicht abgeschlossen sei. Wenn das Material komplett sei, werde zunächst eine rechtliche Bewertung vorgenommen. Die politische Entscheidung von Bund und Ländern ist für Dezember geplant.
Um die NPD zu verbieten, muss ihr eine aggressiv-kämpferische Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen werden. In dem Dossier werden laut Spiegel dafür auch Zitate von Spitzenfunktionären wie dem NPD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, aufgeführt. Dieser werde so zitiert: „Wenn wir selbstbestimmt sagen, Europa ist das Land der weißen Rasse und soll es auch bleiben, dann haben wir ein Recht darauf, das notfalls mit militärischer Gewalt sicherzustellen.“
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