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NPD-VerbotBundestag stellt keinen Antrag

Der Antrag der SPD-Fraktion, für ein Verbot der NPD vor das Verfassungsgericht zu ziehen, wurde vom Parlament abgelehnt. Zuvor stritten die Parlamentarier darüber.

Im Bundestag ist man sich nicht einig, ob ein NPD-Verbotsverfahren Chancen hätte. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der Bundestag wird nicht für ein NPD-Verbot zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion fand am Donnerstag im Parlament keine Mehrheit. Gegen den Antrag stimmten 326 Abgeordnete, dafür waren 211. 40 Parlamentarier enthielten sich.

Angenommen wurde dagegen ein Antrag der Koalitionsfraktionen, der zur Bekämpfung von Rechtsextremismus aufruft. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten.

Zuvor hatte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann eindringlich für einen solchen Antrag geworben: „Gegen ihre Feinde dürfen sich Demokraten nicht neutral verhalten", sagte Oppermann. Die NPD sei antidemokratisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und zum Teil gewaltbereit. Die rechtsextreme Partei dürfe nicht länger auch noch von der staatlichen Parteinfinanzierung profitieren.

Redner von Union und FDP betonten, dass man in der Einschätzung der NPD im Parlament nahezu gleicher Auffassung sei. Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte: „Wir sind uns einig, dass die NPD aus allen Parlamenten verschwinden soll.“ Es gehe hier aber um die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens vor Gericht. Krings hielt der SPD vor, diese hohen Hürden eines Verfahrens „fahrlässig“ zu ignorieren.

Auch Volker Beck von den Grünen mahnte zur Vorsicht. Wenn ein Verbotsverfahren große Chancen hätte, dann würde alle Parlamentarier „mit fliegenden Fahnen Ja sagen“. Aber das Material gegen die Partei werfe nach wie vor Fragen auf, die zunächst seriös und sorgfältig zu klären seien. Es gehe in der Debatte nicht darum, ob man die NPD verbieten will, sondern ob man sie verbieten kann. Ulla Jelpke von den Linken sprach sich dagegen für einen Verbotsantrag des Parlaments aus. „Auschwitz gedenken heißt NPD verbieten“, sagte Jelpke.

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2 Kommentare

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  • E
    eksom

    Warum sollten zwei Parteien im Bundestag die NPD verbieten lassen, wenn Sie ab 1951 gemeinsam die gründliche ENTNAZIFIZIERUNG dieses Landes verhindert haben?

  • S
    Störtebekker

    Parteienverbote gehören nicht in eine gesunde Demokratie.

    Wer die besseren Argumente besitzt, muß nichts fürchten. Und schon gar nicht vor einer 3% Partei.

    Es wird in Zukunft noch ganz andere Parteien geben (auch islamistische). Damit muß die Demokratie klarkommen. Und das wird sie auch ohne Verbote.