Mutmaßlicher Mord an Oury Jalloh: Weiterhin keine Anklage
Der Fall des toten Asylbewerbers Oury Jalloh bleibt bei den Akten. Das Oberlandesgericht Naumburg hat eine Klageerzwingung abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat im Fall des vor 14 Jahren in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh eine sogenannte Klageerzwingung abgelehnt. Der Antrag eines Verwandten von Jalloh richtete sich gegen die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes in Naumburg. Dieser hatte akzeptiert, dass die Staatsanwaltschaft in Halle im Oktober 2017 den Fall zu den Akten gelegt hatte.
Das juristische Hickhack begann, nachdem der Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann 2017 in einem Aktenvermerk geschrieben hatte, er gehe „von einem begründeten Mordverdacht aus“. Bittmann hatte es nach Konsultationen mit Gutachtern für wahrscheinlich gehalten, dass der Sierra Leoner Jalloh mit Brandbeschleuniger angezündet wurde. Bittmann benannte sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten. Kurz darauf wurde Bittmann der Fall entzogen und die Staatsanwaltschaft Halle übernahm.
Dass es trotzdem nun keinen Prozess gegen die verdächtigen Polizisten geben soll, begründete das OLG Naumburg mit zweierlei: Zum einen sei der Antrag auf Klageerzwingung formal nicht korrekt formuliert gewesen. Zum anderen habe die Generalstaatsanwaltschaft „zu Recht verneint“, dass es einen hinreichenden Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten gebe.
„Wenn ein Mord passiert ist, ist ein Mord passiert“, sagt Nadine Saeed von der Initiative Gedenken an Oury Jalloh der taz. Dann aus formalen Gründen ein Verfahren abzulehnen sei „absurd“.
Dass das OLG sich der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft anschließe, sei eine „bodenlose Frechheit“. Denn diese habe die Fakten aus den jahrelangen Ermittlungen ignoriert und stattdessen „ein Fantasiegebilde, ein Märchen“ zum Tathergang erschaffen, um einen Mordprozess gegen die Polizisten zu vermeiden.
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