Mutmaßliche illegale Rückführungen: Bundesregierung weiß von fast nichts

Hat Griechenland Bootsflüchtlinge zurückgedrängt und gegen UN-Recht verstoßen? Die Bundesregierung hat Schiffe vor Ort, aber keine Informationen.

Soldat mit Feldstecher vor Meer und Küste

Kann nicht alles sehen: Bundeswehr-Soldat in der Ägäis Foto: dpa

BERLIN taz | Schiffe von Bundeswehr und Bundespolizei beobachten seit Monaten Flüchtlingsboote in der Ägäis. Von einer mutmaßlichen illegalen Rückführung in der vergangenen Woche haben die Besatzungen laut Regierungsangaben aber nichts mitbekommen. Auch stellte die Bundesregierung keine Fragen an die griechische Küstenwache oder die EU-Grenzagentur Frontex, nachdem der Vorfall bekannt wurde.

„Die Bundeswehr hat keine Erkenntnisse über den Vorgang. Soweit ich die Medienberichte verstehe, haben die Bundeswehr und die Nato da gar keine Rolle gespielt“, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag.

„Bei mir liegen auch keine über die Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die EU, Griechenland und die Türkei würden die Bundesregierung laufend über die Umsetzung des gemeinsamen Flüchtlingsabkommens informieren. Daher bedürfe es auch „gar keines aktiven Informationsverlangens, um über solche Sachverhalte aufgeklärt zu werden.“ Sprich: Die Bundesregierung wartet ab, bis die beteiligten Behörden von sich aus nach Berlin berichten.

Hat Frontex zugesehen?

Nach Angaben betroffener Flüchtlingen griff die griechische Küstenwache am Freitag vergangener Woche 53 Menschen auf einem Schlauchboot auf – in griechischen Gewässern. Anstatt sie zunächst auf griechische Inseln zu bringen, wie es das internationale Recht vorsieht, hätten die Beamten sie kurz darauf unter Gewaltandrohung an ein Schiff der türkischen Küstenwache übergeben. Diese habe sie sofort zurück ans türkische Festland gebracht. Fotos der Betroffenen stützen die Angaben und zeigen zudem, dass sich in Sichtweite der Aktion ein Frontex-Schiff befand.

Solche sogenannten „Pushback-Aktionen“ sind illegal. Auch für den Flüchtlingsdeal zwischen der EU und der Türkei gelten die Regeln der UN-Flüchtlingskonvention: Ohne individuelles Asylverfahren darf kein Flüchtling aus Griechenland zurück in die Türkei abgeschoben werden. Wer in griechischen Gewässern aufgegriffen wird, muss für sein Verfahren auf die griechischen Inseln gebracht werden – auch wenn seine Chancen auf Asyl dort relativ gering sind.

Die Bundespolizei stellt Frontex derzeit zwei Boote samt Besatzung zur Verfügung, um gemeinsam mit der griechischen Küstenwache die Hoheitsgewässer in der Ägäis zu überwachen. Die Bundeswehr hat ein Schiff in der Region im Einsatz. Im Auftrag der Nato beobachtet es Flüchtlingsbewegungen zwischen der Türkei und Griechenland und meldet sie an die Küstenwachen beider Länder.

Grenzagentur prüft den Fall

Frontex prüft den Vorfall aus der vergangenen Woche derzeit und hat dafür bereits mit Vertretern der griechischen Küstenwache gesprochen.

Ruben Neugebauer, Sprecher der Hilfsorganisation Sea Watch, hält die Angaben der Betroffenen für plausibel. Weil nach dem EU-Türkei-Deal die Zahl der Flüchtlinge in der Ägäis gesunken sei, hätten viele Organisationen ihre teuren Einsätze in der Region beendet. „Wir haben selbst festgestellt, dass der Ton der Frontex-Leute wieder rauer wird, seitdem das Auge der Zivilgesellschaft nicht mehr so sehr auf der Ägäis liegt“, sagt er. Über den konkreten Fall habe jedoch auch seine Organisation keine eigenen Informationen.

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