Muslimische Uiguren in China: Namensverbot für Uiguren-Babys
Schluss mit Bart und Saddam: China diskriminiert die muslimischen Uiguren in der Nordwestprovinz Xinjiang immer stärker.
PEKING taz | Mohammed? Verboten. Auch Saddam, Medina, Samina und Rana. Wer in Chinas Nordwestprovinz Xinjiang Neugeborenen einen muslimischen Namen geben will, muss für sich und sein Kind künftig mit erheblichen Nachteilen rechnen.
Wie der US-Sender Radio Free Asia am Dienstag berichtet, hat Xinjiangs Provinzregierung eine entsprechende Anordnung erteilt und eine Liste verbotener Namen veröffentlicht. So soll jungen Mohammeds und Medinas bei Zuwiderhandlung der Eltern unter anderem die Sozialleistungen gekürzt werden.
Das Namensverbot ist Teil eines Gesetzes, das seit Monatsbeginn gilt und sich explizit gegen die muslimische Minderheit der Uiguren richtet. So dürfen uigurische Männer keine langen Bärte mehr tragen, Frauen ist in der Öffentlichkeit der Schleier untersagt, ebenso sind religiöse Hochzeits- und Beerdigungszeremonien verboten.
Dies seien alles „Zeichen eines religörsen Extremismus“, lautet die Begründung. Selbst die Verwendung muslimischer Symbole wie Stern oder Halbmond wird untersagt.
Uiguren haben eigene kulturelle und religiöse Identität
Von Xinjiangs 22 Millionen Einwohnern sind knapp die Hälfte muslimische Uiguren. Sie sind ein turksprachiges Volk mit eigener kultureller und religiöser Identität.
Seit Jahrzehnten leiden sie unter der systematischen Unterdrückung der chinesischen Regierung. Peking hält die Uiguren pauschal für Separatisten.
Tatsächlich gab es in den letzten Jahren in Xinjiang Anschläge radikaler uigurischer Separatisten gegen Einrichtungen der chinesischen Führung. Peking rechtfertigt das Gesetz als „notwendigen Schritt im Kampf gegen islamistischen Terror und religiösen Fundamentalismus“.
Chinas Sicherheitskräfte gehen selbst sehr rabiat gegen Uiguren vor. Und vom chinesischen Kernland zugewanderte Han-Chinesen pflegen einen ausgeprägten Rassismus. Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Konflikten.
Peking argumentiert mit Schutz der „säkularen Ordnung“
Mit dem Gesetz erreicht die Diskriminierung eine neue Qualität. 15 religiöse Verhaltensweisen werden darin aufgelistet, die angeblich „die säkulare Ordnung stören“.
Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder nur an staatlichen Schulen anzumelden. Koran-Schulen sind damit nicht mehr erlaubt.
Zutritt zu Moscheen bekommen Muslime nur noch ab dem 18. Lebensjahr. Auch wird es ihnen untersagt, islamische Reinheitsgebote im gesellschaftlichen Leben einzufordern.
Das Gesetz wird laut Human Rights Watch bereits angewendet. Als in der Stadt Hotan im März ein uigurischer Beamter in einer Moschee aus Respekt vor den religiösen Reliquien seine Zigarette ausdrückte, wurde er von seinem Vorgesetzten gerügt. Er würde seine kommunistische Haltung nicht ausreichend zum Ausdruck bringen.
Menschenrechtler kritisieren das Gesetz. Sophie Richardson von Human Rights Watch spricht von einer „eklatanten Verletzung von nationalen und internationalen Schutzmaßnahmen für die Rechte auf Glaubens- und Meinungsfreiheit“. Meine es Peking ernst mit einer stabilen und harmonischen Lage in der Region, müsse diese restriktive Politik gestoppt werden.
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