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Münchener Oktoberfest-AttentatGrüne wollen Regierung verklagen

Der verheerende Bombenanschlag vor 35 Jahren gibt weiter Rätsel auf. Die Grünen fühlen sich nun bei der Aufklärung durch die Bundesregierung blockiert.

Denkmal für das Bombenattentat am 26. September 1980 in München Bild: imago/STL

BERLIN/MÜNCHEN dpa | Die Grünen-Fraktion im Bundestag will gegen die Regierung vor das Verfassungsgericht ziehen, um die Herausgabe von Informationen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 zu erzwingen. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung bestätigte ein Sprecher der Bundestagsfraktion am Freitag in Berlin der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund der geplanten Klage in Karlsruhe: 35 Jahre nach dem Anschlag lehne es die Regierung weiterhin ab, Angaben zu V-Leuten deutscher Geheimdienste herauszugeben, die bei der Aufklärung helfen könnten oder möglicherweise sogar selbst in das Attentat verstrickt seien.

Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte der Zeitung, die offizielle Begründung, man müsse die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste schützen, laufe darauf hinaus, „immer und ausnahmslos jedwede Information über die Tätigkeit von V-Leuten zu verweigern“.

In einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort des Bundesjustizministeriums vom 7. April auf die Grünen-Anfrage heißt es: Die Regierung sei „nach wie vor der Auffassung, dass Fragen zu Art und Weise der Quellenführung sowie zur V-Leute-Eigenschaft von Personen – auch wenn es sich um zeitlich weit zurückliegende Vorgänge handelt – zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht beantwortet werden können“.

Der Informationsanspruch des Parlaments finde seine Grenzen „im Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann“, fügte das Ministerium unter Berufung auf eine ältere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinzu.

Akte ist im Bundesarchiv

Im Bundeskanzleramt gebe es im übrigen „keine Unterlagen mit eigenen Erkenntnissen zum Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München am 26. September 1980“. Dort vorhandene Unterlagen spiegelten lediglich Erkenntnisse von Bundesinnenministerium, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt wider. Das Kanzleramt habe die Akte zu dem Attentat schon 1984 „vollständig an das Bundesarchiv abgegeben“, heißt es in der Antwort des Justizministeriums.

Bei dem Münchner Anschlag von 1980 waren 13 Menschen getötet und knapp 200 verletzt worden, unter den Toten war auch der rechtsextreme Attentäter Gundolf Köhler. Da es neue Hinweise auf mögliche Mittäter gibt, hatte der Generalbundesanwalt im Dezember offiziell die Ermittlungen nach Hintermännern des größten rechtsradikalen Attentats in Deutschland wieder aufgenommen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gab es mindestens drei V-Leute, die Hinweise auf Hintergründe und Hintermänner des Oktoberfest-Attentats gaben.

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4 Kommentare

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  • Die hatten von 1998 bis 2005 Zeit zum Nachschauen. Wieso blasen die sich jetzt so auf?

    • @Trango:

      Weil "die" sichjetzt als die "Guten"™ darstellen können, welch doch so gerne aufklären wollten, aber nicht durften.....

       

      Schauen Sie sich dochmal die "kritische" Rolle der "Grünen" beim NUS-Tatkomplex an...

  • Hoffe die Klage kommt durch. Die Bundesregierung hat hier etwas zu verheimlichen. Dabei geht es um die Verwicklung der Geheimdienste in den Terror. Nach 35 Jahren gibt es keine anderen Gründe mehr als die Geheimdienste vor der Aufdeckung der durch sie begangener Straftaten zu schützen. Das Staatsinteresse so zu definieren, zeugt davon, dass die Bundesregierung sich selbst (als Exekutive) und ihre Dienste als "den Staat" verstehen. Parlament, Judikative oder gar das Volk gehören da nicht dazu.

    Leider wird zu befürchten sein, dass selbst ein positives Urteil plötzlich auf vernichtete Akten stösst. Die Geheimdienste haben gelernt, dass das Vernichten von kritischen Akten keine echten Konsequenzen hat.

    Für die Aufklärung von Straftaten will der Innenminister am liebsten viele Grundrechte massiv einschränken. Bei der Aufklärung von Straftaten des Geheimdienst sorgt de Mazière für Strafvereitelung im Amt. Solange hier weiter gemauert wird, sollten alle Forderungen nach Einschränkung von Grundrechten zu Gunsten der Strafverfolgung pauschal als unglaubwürdig abgelehnt werden.

    • @Velofisch:

      Beim NSU-Tatkomplex trauen die sich das nicht, schon ein Zeichen für Lernfähigkeit...