Mögliches Ende des „Plan Colombia“: Kein Glyphosat gegen Koka

Der Unkrautvernichter darf grundsätzlich nicht gegen illegale Plantagen eingesetzt werden. Das hat Kolumbiens Verfassungsgericht nun bestätigt.

2 uniformierten Männer stehen gebücht in einem grünen Kokapflanzenfeld und ziehen einzelne Pflanzen aus dem Boden

Alternative zur Vernichtung durch Gly­pho­sa­t: il­le­ga­le Kokapflanzen händisch ausreipen Foto: dpa

BUENOS AIRES taz | Die kolumbianische Regierung darf illegale Kokastrauchpflanzungen nicht vernichten, indem sie sie mit Glyphosat besprüht. Das bestätigte das Verfassungsgericht letzte Woche. Zugleich stärkte es die Rechte der potenziell von Folgen des Einsatzes betroffenen afrostämmigen und indigenen Gemeinschaften und untermauerte deren „Grundrechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, Beteiligung, vorherige Konsultation und Zugang zu Informationen“.

Mit dem Einsatz von Glyphosat hatte die Regierung 1999 begonnen. Die Sprühaktionen gehörten zum „Plan Colombia“, mit dem Bogotá und die US-Regierung gemeinsam gegen die Drogenproduktion – und die damals aktive Guerillaorganisation Farc – vorgehen wollten.

Geschätzt wird, dass mehr als anderthalb Jahrzehnte lang rund 1,8 Millionen Hektar Kokasträucher und Cannabispflanzen aus der Luft mit dem Unkrautvernichter besprüht wurden. Die Einsätze richteten zahlreiche Kollateralschäden in den landwirtschaftlichen Betrieben der lokalen Bevölkerung an.

Als die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ bewertete, setzte der damalige Präsident, Juan Manuel Santos, gegen Widerstand aus den eigenen Reihen ein Verbot durch: Die Gesundheit der Bevölkerung gehe vor.

2019 alles auf Anfang

Doch dabei blieb es nicht. Der aktuelle Präsident, Iván Duque, kündigte Anfang 2019 an, noch im selben Jahr Kokasträucher auf einer Fläche von 100.000 Hektar zerstören zu wollen – auch mittels Besprühen mit Glyphosat. Duque berief sich auf ein erstes Urteil des Verfassungsgerichts von 2017. Darin bestätigten die Rich­te­r*in­nen zwar auch schon das Einsatzverbot von Glyphosat, sie erklärten aber Ausnahmen unter Auflagen für zulässig.

Im April 2019 genehmigte die Nationale Umweltbehörde (Anla) entsprechende Änderungen im „Programm zur Ausrottung illegaler Pflanzen durch Besprühen mit dem Herbizid Glyphosat aus der Luft“. Sie band aber die potenziell betroffenen Gemeinschaften nicht ein

„Die Anla konnte keine Entscheidung über eine Änderung treffen, ohne vorher alle ethnischen Gemeinschaften zu konsultieren, die möglicherweise von dem Sprühen betroffen wären“, urteilte jetzt das Verfassungsgericht. Ganz ausgeschlossen ist der Glyphosateinsatz damit zwar nicht, aber die lokalen Gruppen haben gute Chancen, ihn zu verhindern. Dem Gerichtsurteil zufolge muss in spätestens 18 Monaten eine Anhörung durchgeführt und abgeschlossen sein.

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