Mobilitätsdatengesetz kommt: Daten für die bessere Verbindung

Das neue Gesetz soll die Bereitstellung von Verkehrsdaten erleichtern. Unter anderem können bald Bus, Bahn oder Carsharing zentral gebucht werden.

Ein Bus fährt an der Philharmonie in Berlin vorbei

Bür­ge­r:in­nen finden zukünftig einfacher ÖPNV-Verbindungen oder Carsharing-Fahrzeuge Foto: Jürgen Ritter/imago

Berlin dpa/taz | Reisende und Pendler in Deutschland sollen künftig von einer umfassenden Bereitstellung von Mobilitätsdaten in Echtzeit für den individuellen und öffentlichen Personenverkehr profitieren können. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ein neues Mobilitätsdatengesetz, das unter anderem dazu beitragen soll, dass Bür­ge­r:in­nen zukünftig einfacher ÖPNV-Verbindungen oder Carsharing-Fahrzeuge und E-Roller finden und digital buchen können. Damit ist das Gesetz auch ein Baustein der Verkehrswende.

Durch die Freistellung von Mobilitätsdaten sollen Navigationssysteme verbessert werden, etwa durch genauere Staumeldungen. Zudem geht es um verlässliche Informationen zu Verspätungen oder Ausfällen von Bussen und Bahnen sowie um die Verfügbarkeit von Taxis oder Parkplätzen.

Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP) sagte, das Mobilitätsdatengesetz schaffe die Grundlage für innovative, nachhaltige Mobilitätslösungen. „Angesichts der Prognosen, dass der Verkehr in unserem Land weiter zunehmen wird, müssen wir Daten klug nutzen, um Verkehre zu optimieren und unsere bestehenden Infrastrukturen so effizient wie möglich zu nutzen.“

Die Daten sollen über eine zentrale Plattform bereitgestellt werden. Dies soll den Reisenden ermöglichen, Informationen aus verschiedenen Quellen einfach zu vergleichen und die für sie beste Option zu wählen.

Verbraucherschützer wollen Anonymisierung der Daten

Bei Verkehrsunternehmen war das neue Gesetz teils umstritten. Flixbus etwa argumentierte, dass mit den neuen Vorschriften Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden – etwa die Auslastung bestimmter Fahrstrecken. Der aktuelle Kabinettsentwurf räumt den Dateninhabern nun das Recht ein, Informationen und Daten zurückzuhalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beweislast liegt allerdings beim Dateninhaber.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Gesetzesentwurf und fordert, dass Daten offen bereitgestellt werden müssen. „Der Open-Data-Ansatz ist ein elementarer Baustein im Mobilitätsdatengesetz. Diese Bereitstellungspflicht für Mobilitätsdaten darf nicht aufgeweicht werden, wie es Verkehrsunternehmen und Wirtschaft teilweise fordern. Das würde Innovation verhindern“, sagt Marion Jungbluth vom vzbv.

Der vzbv kritisiert allerdings, dass im Gesetz nur Daten berücksichtigt werden, die heute auch schon bereitgestellt werden müssten, aufgrund verschiedener gesetzlicher Pflichten. Wichtige neue Datenquellen würden weiterhin ausgeschlossen, zum Beispiel Fahrzeugdaten. Diese würden zum Beispiel Informationen geben, wie hoch etwa die Auslastung im Bus ist. Hier fordern die Verbraucherschützer Nachbesserungen von der Bundesregierung. Außerdem fordern sie „konkrete Anforderungen an die Anonymisierung von Fahrzeugdaten“.

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