Missbrauchsfälle in Lügde: „Das ist abgründig“
Im Prozess wegen hundertfachen Missbrauchs auf einem Campingplatz sagen die Opfer aus. Die Beschuldigten hatten ihre Taten zum Teil gefilmt.
Es ist der 6. Verhandlungstag vor dem Landgericht Detmold im Prozess wegen jahrelanger und hundertfacher sexueller Gewalt an Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde. Dort sollen seit 2008 zwei Männer regelmäßig Kinder sexuell missbraucht haben. Einer der beiden Angeklagten soll sich schon Ende der 90er Jahre an Kindern vergangen haben.
An diesem Donnerstag wird nur gegen Mario S. verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Detmold wirft ihm 162 Taten an acht Mädchen und neun Jungen vor. Der zweite Hauptangeklagte, der 56-jährige arbeitslose Andreas V., ist krank und nicht vernehmungsfähig. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft 298 Fälle sexueller Gewalt, verübt an 23 Mädchen vor. V. soll Kinder zum Teil schwer vergewaltigt haben, er missbrauchte sie meist in seinem Campingwagen, teils vor laufender Kamera.
Allein das Verlesen der 64 Seiten langen Anklageschrift gegen den gerade erkrankten Andreas V. beim Prozessauftakt im Juni dauerte über eine Stunde. Die Anklageschrift gegen Mario S. umfasst über 40 Seiten.
Eine der Schöffinnen wendet sich ab
Ein dritter Mann, Heiko V., 49, hat Kinder nicht selbst vergewaltigt, aber mehrfach bei Taten in Live-Chats zugesehen und mehr als 30.000 Dateien mit kinderpornografischem Material besessen. Er ist mittlerweile zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Richterin Anke Grudda spielt an diesem Donnerstag auf einem Laptop zwei Videos ab, Opferanwälte, Gerichtsangestellte und Zeugen stellen sich hinter Grudda an den Richtertisch. Nur sie können die Videos sehen. Wie Peter Wüller, einer der zahlreichen Opferanwälte, später berichtet, sieht man in den Filmen, wie Mario S. „Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen und Oralverkehr mit einem Jungen“ hat. Im Saal 165 des Detmolder Landgerichts ist es bedrückend still. Eine der drei Schöff*innen schaut immer wieder erschrocken zur Seite, ihr fällt es augenscheinlich schwer, den Taten zu folgen. Selbst Jürgen Bogner, Verteidiger von Mario S., sagt: „Das ist abgründig, das ist völlig abnormal. Es fällt schwer, das zu kommentieren.“
Richterin Grudda zeigt den Prozessbeteiligten auch Fotos. In einem Aktenordner blättert sie Seite für Seite um und fragt den Angeklagten: „Wer ist das Mädchen?“, „Wer der Junge?“, „Ist das Ihr Wohnwagen?“, „Haben Sie die Fotos gemacht?“ Mario S. antwortet stets mit „Ja“, nennt Namen von Mädchen und Jungen. Mehr sagt er nicht. Ein Foto zeigt Opferanwalt Wüller zufolge zwei Kinder, die miteinander Sex haben: „Ein Mädchen, das Oralverkehr an einem Jungen ausübt.“ Die beiden sind laut Wüller „deutlich unter zehn Jahren“.
Opfer haben immer Angst vor Mario S.
Vorher hatte – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ein junger Mann ausgesagt, ein weiteres Opfer des 34-jährigen Putzmanns. Zum Zeitpunkt des Missbrauchs war der junge Mann minderjährig und für den Angeklagten eine „leichte Beute“. Der heute 21-Jährige ist intellektuell eingeschränkt, er hat Gutachten zufolge den geistigen Entwicklungsstand eines 6-Jährigen. Er kann nicht Nein sagen, erklärt seine gesetzliche Betreuerin. Auch ein weiterer junger Mann, der zum Tatzeitpunkt minderjährig war, sagt am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Das, was er erlebt hat, deckt sich mit den anderen Aussagen.
Die Fälle Auf dem Campingplatz „Eichwald“ in Lügde-Elbrinxen sollen zwei Männer seit 2008 rund 40 Kinder sexuell misshandelt haben, zum Teil schwer. Im Dezember 2018 wird der erste mutmaßliche Täter, Andreas V., festgenommen. Im Januar 2019 gibt es zwei weitere Festnahmen: Mario S. und Heiko V., der als Anstifter der Taten gilt. Die Ermittlungsakten der Polizei umfassen rund 3.000 Seiten
Der Prozess Zehn Verhandlungstage sind angesetzt, am 30. August soll voraussichtlich das Urteil gefällt werden. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda hat rund 50 Zeugen geladen, etwa 30 Nebenklagen sind zugelassen.
Das Versagen der Behörden Den Behörden werden schwere Versäumnisse vorgeworfen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat Missbrauchsanzeigen von Eltern nicht ernst genommen, Durchsuchungsbeschlüsse sollen nicht vollstreckt, Akten vernichtet worden sein. Das Jugendamt Hameln-Pyrmont in Niedersachsen hat Andreas V. ein Pflegekind zugesprochen, obwohl alles dagegen sprach.
Die beiden Opfer sind so stark traumatisiert, dass der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen muss, bevor sie die Fragen des Gerichts beantworten und erzählen, was ihnen auf dem Campingplatz widerfahren ist. Einer der beiden sagt, er habe immer noch Angst vor Mario S., schon seit einer Woche fürchte er sich vor dem heutigen Termin. Beim anderen Opfer wollen sowohl die Anwältin als auch die Betreuerin zudem eine „sekundäre Traumatisierung“ vermeiden: Das Opfer könnte erneut in schwere psychische Abgründe geraten, wenn es Mario S. begegnet.
An einem der vergangenen Prozesstage sagte Andreas V.s frühere Pflegetochter aus. Die Angaben des Mädchens seien absolut plausibel, sie habe dem Gericht all das bestätigt, was sie bereits der Polizei gesagt habe, teilte später Cornelius Pietsch, der Anwalt des Mädchens, mit.
Die heutige Achtjährige war trotz Warnungen des Jugendamts in Lippe in Nordrhein-Westfalen für zweieinhalb Jahre bei V. untergebracht worden. Die Mitarbeiterinnen hatten vorher gewarnt, das Kindeswohl sei in dem vermüllten Wohnwagen gefährdet. Damals war das Mädchen fünf Jahre alt, Andreas V. hatte uneingeschränkten „Zugriff“ auf das Kind. Laut den Ermittlungen ist das Mädchen mehr als hundert Mal missbraucht worden. Es ist schwerst traumatisiert und wird professionell betreut. Um das Kind nicht erneut zu schädigen, mussten die Angeklagten und die Öffentlichkeit bei der Aussage des Mädchen den Gerichtssaal verlassen.
Der Prozess beschäftigt auch die Öffentlichkeit. Eine junge Frau ist an diesem Donnerstag extra aus Hamburg nach Detmold gekommen. „Das ist unfassbar“, sagt sie: „Gegen sexuellen Missbrauch muss man dringend etwas tun.“ Später will sie sich der Demo „Gegen Kindesmissbrauch“ anschließen, die von der Innenstadt zum Gerichtsgebäude führt.
Organisiert hat sie Markus Diegmann, 53, kahler Schädel, dunkle Sonnenbrille. Er hat früh am Morgen in der Fußgängerzone sein Wohnmobil abgestellt und ein Zelt aufgebaut. Auf das Auto hat er Faksimiles von Zeitungstexten über Missbrauch geklebt. „Kinderarzt soll 21 Jungen missbraucht haben“ steht da. Oder „Bayer vergewaltigt Mädchen im Vogtland“.
Härtere Strafen gefordert
Diegmann ist selbst Missbrauchsopfer von drei Männern geworden, erzählt er. Er war fünf, als das Martyrium begann. Jahrzehntelang hat er das Erlebte verdrängt, bis es 2013 aus ihm „herausbrach“. Seitdem tourt er durch Deutschland, berät Betroffene und fordert, dass sexuelle Gewalt an Kindern strafrechtlich nicht verjährt. Derzeit verjährt sexueller Missbrauch nach 5 bis 20 Jahren, bei Missbrauch mit Todesfolge nach 30 Jahren.
Diegmann sagt: „Auch Bewährung bei solchen Taten darf es nicht geben.“ Damit zielt Diegmann auf das Urteil ab, das Richterin Grudda Mitte Juli gegen Heiko V. gefällt hatte. Der dritte Täter im Lügder Missbrauchsprozess, der zwar nicht aktiv an den Taten beteiligt war, aber die beiden anderen zur massiven sexuellen Gewalt angestiftet und die Taten mehrfach live im Internet verfolgt hat, hat als „freier Mann“ den Gerichtssaal verlassen. So jedenfalls werten viele Beobachter*innen das zweijährige Bewährungsurteil.
Das Urteil war in Fachkreisen als zu mild kritisiert worden, mit der Begründung, auch passive Täter wie V. seien harte Täter. Sie würden die Kinderpornoindustrie anheizen, indem sie Videos, Bilder und anderes Material im Internet kauften oder herunterluden.
Auch der „Anstifter“ soll härter bestraft werden
Die Staatsanwaltschaft Detmold hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision eingelegt. Sie hatte eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Mit diesem Strafmaß wäre eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen.
Zeliha Evlice, Anwältin eines der Mädchen, die Opfer von Videoaufnahmen wurde, hat sich als Nebenklägerin der Revision angeschlossen. Sie hält das Urteil für zu schwach: „Das Gesetz bestraft ja auch den Besitz von kinderpornografischem Material.“
An diesem Freitag soll der erkrankte Andreas V. wenige Minuten lang aussagen. Am 15. August sollen möglicherweise wieder beide Angeklagten zusammen vor Gericht erscheinen. So jedenfalls forciert es die Richterin. Um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, sagt Grudda. Für Bogner, Verteidiger des mutmaßlichen Täters Mario S., wäre das „ein gutes Bild“: „Die Taten haben mit beiden auf dem Campingplatz stattgefunden, also sollten auch beide zusammen abgeurteilt werden.“
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