Missbrauch von Personen-Daten: Schaar gegen Schattenmeldeämter

Mit Änderungen im Melderecht will der Datenschutzbeauftragte windigen Adressmittlern das Handwerk legen. Doch die Meldeämter werden sich wohl querlegen.

Will auch über ein generelles Verbot von Meldeauskünften nachdenken lassen: Peter Schaar. Bild: dpa

BERLIN taz Um personenbezogene Daten besser zu schützen, fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, auch das Melderecht zu überarbeiten. Erste Vorstellungen habe er bereits an die Fachebene des Bundesinnenministeriums übergeben, er werde aber seine Vorschläge bald noch einmal nachbessern. "Wir müssen die Zweckbindung der Auskünfte von Meldeämtern noch eindeutiger regeln", sagte er der taz.

Schaar will so die rechtliche Grauzone aus dem Weg räumen, auf die sich windige Adressmittler berufen. Die taz hatte in der letzten Woche über die fragwürdige Praxis von mindestens acht Unternehmen berichtet, die mit Daten aus Meldeämtern handeln. Diese Unternehmen erfragen für Firmen bei Meldeämtern Daten von Kunden, die etwa ihre Rechnung nicht bezahlt haben. Statt die Angaben aber lediglich an den Auftraggeber zu übermitteln, speichern die Händler bis zu 72 Millionen Informationen in ihren Datenbanken. Mit eigenen, unkontrollierbaren Melderegisterauskünften verdienen die Firmen anschließend zusätzliches Geld.

Dieser Missstand lässt sich laut Schaar am ehesten im Melderecht beheben. Bislang könne jeder Bürger und jedes Unternehmen eine einfache Melderegisterauskunft beantragen, ohne ein legitimes Interesse nachweisen zu müssen: "So leicht dürfen Auskünfte nicht mehr erteilt werden. Hier muss angesetzt werden." Auch über ein generelles Verbot von einfachen Meldeauskünften könne nachgedacht werden.

Das allerdings dürfte den Meldeämtern kaum schmecken. Denn mit einfachen, elektronischen und erweiterten Auskünften erzielen sie erhebliche Einnahmen. Auch Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ahnt einen Konflikt zwischen Bund und Ländern im Melderecht. Einige Länder hätten bereits ihre Bedenken gegenüber dem von ihm geplanten zentrale Bundesmelderegister geäußert, das als Dach der rund 5.000 kommunalen Meldeämter fungieren soll, sagte Schäuble. Unklar ist nämlich, ob im Falle eines Zentralregisters die kommunalen Strukturen beibehalten würden. Sowohl für als auch gegen das Zentralregister gebe es "gute Argumente". "Diesen Konflikt müssen wir genau ausdiskutieren", so Schäuble. VEIT MEDICK

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