„Missbrauch von Marktmacht“: Deutsche Bahn muss Daten teilen
Immer mehr Mobilitätsplattformen verkaufen Bahntickets. Sie brauchen Zugang zu Informationen über Zugausfälle und Verspätungen, sagt das Kartellamt.
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dpa/afp | Wer mit der Bahn fahren will, tut derzeit noch gut daran, die Tickets auch direkt bei der Deutschen Bahn (DB) zu kaufen. Denn die teilt wichtige Daten wie etwa Verspätungen, Zugausfälle oder zusätzliche Halte nicht mit konkurrierenden Online-Plattformen wie Trainline oder Omio. Das ist allerdings wettbewerbswidrig und benachteiligt die anderen Anbieter, findet das Bundeskartellamt. Nachdem sie dieses Verhalten im vergangenen Jahr bereits abgemahnt hatte, erlässt die Behörde nun klare Anweisungen – nicht nur für die Datenweitergabe.
Die anderen Unternehmen bräuchten die Informationen der Bahn, um sinnvoll nutzbare Tickets zu verkaufen, hieß es vom Bundeskartellamt. Der Konzern verweigere „den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind“.
Man sei deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die Bahn ihre „Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten“ ausnutzt, um den Wettbewerb durch Mobilitätsplattformen einzuschränken, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“ Da eine „einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ gescheitert sei, ordne das Kartellamt nun Verbesserungen behördlich an.
Es geht auch um Provisionen
Die Behörde monierte zudem, dass die Bahn den Wettbewerbern zudem eine Provision für die Vermittlung der Bahntickets vorenthalten habe. Auf diese sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet, Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.
Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig „ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen“. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision selbst. „Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten.“ Die Wettbewerber dürfen zudem künftig eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. „Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet“, hieß es.
Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut über die Entscheidung der Behörde. „Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden“, teilte Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline, mit. „Es ist eine kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der DB und digitalen Plattformen.“
Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel an. „Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein“, teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. „Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber.“
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