: Milde Strafe für Hacker „Spiderman“
afp | Im Prozess um einen weltweiten Cyberangriff mit möglichem Millionenschaden für die Telekom hat das Landgericht Köln am Freitag den unter dem Decknamen „Spiderman“ arbeitenden Hacker zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Daniel K. hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe im Auftrag eines liberianischen Telekommunikationsunternehmens gehandelt, das die Internetverbindungen eines Konkurrenzproviders angreifen wollte. Dass die Deutsche Telekom getroffen wurde, war dem Vorsitzenden Richter Christof Wuttke zufolge ein „Kollateralschaden“. Dem Angriff fielen „keine kritischen Infrastrukturen wie Krankenhäuser“ zum Opfer. Der 29-Jährige Brite bleibt in Haft. Ihm drohen Verfahren in Großbritannien wegen weiterer Computerstraftaten.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen