Mietzuschüsse in Berlin: Bisschen mehr vom Amt

Die Mietzuschüsse werden erneut erhöht. Sozialsenatorin Elke Breitenbach warnt: Die steigenden Mieten wird das nicht ausgleichen können.

Nur wer innerhalb der Richtwerte liegt, bekommt die Kosten übernommen Foto: imago

BERLIN taz | Von Berlins steigenden Mieten sind Menschen, die Sozialleistungen beziehen, besonders betroffen. Die Zuschüsse zu den Mietkosten werden nun zum 1. Oktober leicht angehoben, je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft um 3 bis 7 Prozent. Zu Jahresbeginn 2018 waren die Richtwerte bereits deutlich erhöht worden, weshalb nun rund zwei Drittel der Mieten von Hartz-IV-Bezieher:innen auch tatsächlich übernommen werden. Vorher lag mehr als die Hälfte der Mieten über den Richtwerten.

„Wir wollen, dass Menschen, die Transferleistungen erhalten, in ihren Wohnungen bleiben können, wir wollen die Vielfalt in Berlins Bezirken erhalten“, sagte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Freitag bei der Vorstellung der neuen Regelungen. Es gehe auch darum, Wohnungslosigkeit zu vermeiden oder Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen – die Unterbringung in Wohnungslosenunterkünften ist für das Land nicht zuletzt auch ein erheblicher Kostenfaktor.

Neben der Erhöhung der Richtwerte treten deswegen zum 1. Oktober weitere Maßnahmen in Kraft: Während bei der Vermittlung von bislang wohnungslosen Menschen die Bruttokaltmiete der neuen Wohnung den Richtwert schon jetzt um bis zu 20 Prozent überschreiten darf, soll dieser Wert für Familien ab fünf Personen künftig weiter angehoben werden – sie haben es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer, geeignete Wohnungen zu finden, deren Miete übernommen wird. Künftig darf die Miete hier deswegen um bis zu 50 Prozent über dem liegen, was die Jobcenter im Regelfall bezahlen.

Liegt ein Härtefall vor, darf die Bruttokaltmiete bis zu 10 Prozent über dem Richtwert liegen. Das gilt bislang für Alleinerziehende und Schwangere, Menschen über 60 oder Menschen, die enge Angehörige pflegen. Künftig soll die Härtefallregelung nicht mehr nur bei der Pflege naher Verwandter, sondern auch bei der anderer Menschen aus dem Umfeld gelten.

Neu ist außerdem eine Regelung, die der Senat Klimabonus nennt: Zieht eine Sozialleistungsempfängerin in eine energetisch sanierte Wohnung, darf deren Miete ebenfalls höher liegen als der vorgeschriebene Richtwert. Bei einer Person beträgt dieser Bonus 31 Euro. Durch Einsparungen bei den Heizkosten würden diese Erhöhungen ausgeglichen.

Rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin erhalten aktuell Leistungen für Unterkunft und Heizung. Wer als Hartz-IV-Empfänger in einer Wohnung lebt, deren Miete über den Richtwerten liegt, muss nach einem halben Jahr die Kosten senken. Um einen Umzug zu vermeiden, der bei den aktuellen Mieten höchstwahrscheinlich in schlecht versorgte Gebiete am Stadtrand führen würde, überbrücken viele die Differenz aus eigener Tasche, also aus dem ohnehin mehr als knapp bemessenen Regelsatz. Das führe in vielen Fällen in eine Schuldenspirale, erläuterte Breitenbach am Freitag.

Dass mittlerweile mehr Mieten von den Richtwerten umfasst werden und dementsprechend auch die Zahl der Zwangsumzüge zurückgegangen ist – 2017 waren es noch 481, im ersten Halbjahr 2019 lag ihre Zahl bei 128 – wertete die Senatorin als Erfolg. Dennoch: „Wenn die Mieten weiter so ansteigen, werden wir das nicht durch Anpassungen auffangen können.“

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