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MietendeckelrechnerMiete senken leicht gemacht

Der Mietendeckel enthält in seinem aktuellen Entwurf die Möglichkeit von Mietsenkungen. Doch wer wird seine Miete wirklich senken können?

Was kann man sparen? Foto: dpa

Berlin taz | Ab Januar können MieterInnen ihre überteuerten Mieten absenken. Das zumindest verspricht der Gesetzentwurf des Senats zum Mietendeckel. Momentan mehren sich zwar die Stimmen aus der SPD auf diesen radikalen Eingriff in bestehende Mietverhältnisse gänzlich zu verzichten. So sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller vergangene Woche bei Markus Lanz, eine Absenkung der Miete werde es nicht geben.

Und Julian Zado, stellvertretender SPD-Landesvorsitzender und einer der Ideengeber eines Deckels merkte an, die Absenkung gehe über die ursprüngliche Intention hinaus; Schwerpunkt der SPD sei es, den Mietendeckel rechtssicher zu gestalten, also im Zweifelsfalls ohne die Möglichkeit der Mietabsenkung.

Gegen die sozialdemokratische Mutlosigkeit und Bedenkenträgerei steht indes zweierlei: Erstens ein gültiger Senatsbeschluss, der die Absenkungsoption beinhaltet. Zweitens die daraus resultierende Erwartungshaltung der MieterInnen. Diese dürfte nun sogar noch gesteigert werden, durch ein Tool, das der Mietenaktivist Tilman Miraß am Montag veröffentlicht hat: der Mietendeckelrechner. Auf der gleichnamigen Website braucht es nur wenige Klicks, um zu erfahren, ob man seine Miete reduzieren darf – sofern es bei dem Gesetzesentwurf bleibt.

Anhand der Informationen über Baujahr des Hauses, aktueller Miete, Nebenkosten, Größe und Ausstattung der Wohnung sowie dem Haushaltseinkommen, zeigt der Rechner an, ob und um wie viel die eigene Miete abgesenkt werden kann.

Viele Lücken

Ein Beispiel: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 2.000 Euro, könnte die 800-Euro-Miete in der sanierten 65-Quadratmeter-Altbauwohnung um ganze 189,75 Euro absenken. So gut sich das anhört: Die meisten MieterInnen werden wohl folgendes Ergebnis erhalten: „Leider hast du voraussichtlich keinen Anspruch auf Mietabsenkung.“

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Miete muss über den definierten nach Baujahr variierenden Oberwerten liegen; die Wohnungsgröße muss angemessen sein und das für die Miete aufgewendete Nettohaushaltseinkommen 30 Prozent übersteigen. Vermutlich deutlich weniger als zehn Prozent der MieterInnen erfülle all das, geht aus einer Untersuchung des Soziologen Sigmar Gude für die Initiative Mietenvolksentscheid hervor.

„Wir wollen mit dem Rechner zeigen, wie löchrig der diskutierte Entwurf des Mietendeckels ist“, sagt Miraß. Eine Verschärfung ist für ihn und viele organisierte MieterInnen noch nicht vom Tisch. Am 3. Oktober wollen sie für einen „richtigen Deckel“ auf die Straßen gehen.

Kurz darauf wird eine Untersuchung von Miraß die Notwendigkeit eines radikales Markteingriffs noch einmal deutlich zeigen. Das Projekt Mietenwatch, das ab 8. Oktober veröffentlicht wird, ist die bislang wohl umfassendsten Untersuchung der Wiedervermietungspreise in der Stadt. Die taz und die Berliner Zeitung werden exklusiv darüber berichten.

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1 Kommentar

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  • Kann man das auch rumdrehen? Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn die 30% vom Netto noch nicht erreicht sind? Also wenn ich meine Arbeit verliere, darf ich die Miete kürzen. Und wenn ich befördert werde, dann erhöht sie sich? Den Zusammenhang hab ich noch nicht ganz verstanden, kann mir das mal bitte jemand erklären?

    Was kann mein Vermieter für meine Erwerbssituation? Bekommt er am Ende mehr Rechte als das Amt? Kann er mich dann zwingen, eine bestimmte Beschäftigung anzunehmen? Oder ist das dann zu viel Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen? Im Gegensatz zum Mietdeckel. Der ist okay, der trifft schließlich die Richtigen. Hier ist es ja die Gemeinschaft die profitiert - und nicht der einzelne Mieter.