piwik no script img

Mietendeckel rulesSchattenmieterhöhung untersagt

Vermieter fordern trotz Mietendeckels Mieterhöhungen, die nach dessen Auslaufen gezahlt werden sollen. Bezirke dürfen dies untersagen.

Im Schatten die Gewinne abtransportieren? Nicht mit dem Verwaltungsgericht Foto: dpa

Berlin taz | Das Verwaltungsgericht hat den Bezirken bei der Durchsetzung des Mietendeckels den Rücken gestärkt. Nach einem Beschluss (VG 8 L 201/20) dürfen Bezirksämter Ver­mie­te­r*in­nen Mieterhöhungen verbieten, auch wenn diese erst nach Außerkrafttreten des Mietendeckels wirksam werden sollen. Mit sogenannten Schattenmieterhöhungen wollten sich Ver­mie­te­r*in­nen ihre Profite sichern. Meist sind entsprechende Forderungen verbunden mit dem Verlangen, die vereinbarte höhere Miete dann auch nachzuzahlen.

Der Bezirk Pankow, in dem der Mietendeckelerfinder Peter Weber höchstpersönlich die Einhaltung des Deckels kontrolliert, hatte einem Wohnungsunternehmen mit Verweis auf den Mietendeckel untersagt, die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen. Dabei sei es auch unerheblich, dass die Zahlung der erhöhten Miete vorerst nicht verlangt wurde.

Gegen den Bescheid hatte das Unternehmen geklagt – und nun im Eilverfahren verloren. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es zur Begründung: „Das Bezirksamt habe Veranlassung gehabt, ordnungsrechtlich gegen die Antragstellerin vorzugehen, weil sie die Zustimmung zur Mieterhöhung entgegen dem gesetzlichen Mietenstopp verlangt habe.“ Zwar sei das Gesetz umstritten, „aber nicht evident verfassungswidrig“. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Den Mut, Mieterhöhungen zu untersagen, hatte bislang kaum ein Bezirksamt. Die meisten Mie­te­r*in­nen waren allein der uneinheitlichen Rechtsprechung der Zivilgerichte ausgesetzt. Während die für Neukölln zuständige Kammer des Landgerichts Schattenmieterhöhungen erlaubt, schließt etwa jene für Friedrichshain-Kreuzberg diese aus.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare