Menschen mit Behinderung: Starke Zusagen für globale Inklusion
Der dritte Global Disability Summit endet in Berlin mit großen Versprechen. Entwicklungsministerin Svenja Schulze spricht von einem „Durchbruch“.

Weltweit gibt es rund 1,3 Milliarden Menschen mit einer Form von Behinderung, etwa 15 Prozent der Weltbevölkerung. Mit der Verpflichtung „15 Prozent für die 15 Prozent“ haben 65 Staatsregierungen und 23 Organisationen erklärt, mit mindestens 15 Prozent der Entwicklungsprojekte gezielt Inklusion zu fördern. Zurzeit wird dieser Anteil nur in wenigen Ländern erreicht: durchschnittlich tragen laut Bundesentwicklungsministerium (BMZ) nur sechs Prozent der Projekte gezielt zur Inklusion bei.
Unter den Unterzeichnenden sind die Europäische Kommission, die Arabische Liga und die Kommission der Afrikanischen Union. Insgesamt seien beim Gipfel über 800 Zusagen für Inklusionsprojekte eingereicht worden, heißt es vom BMZ. So habe sich das Ministerium selbst beispielsweise verpflichtet, mit dem multilateralen Bildungsprogramm „Education Cannot Wait“ bis 2028 die Datenverfügbarkeit zu inklusiver Bildung von Kindern in Krisenregionen zu verbessern.
Perspektivisch sollen jedoch ausnahmslos alle Entwicklungsmaßnahmen inklusiv und barrierefrei gestaltet werden. Zudem verpflichten die Unterzeichnenden sich explizit dazu, die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung in alle Entscheidungs- und Planungsprozesse einzubeziehen.
Ausgeschlossen von Maßnahmen bei Katastrophenschutzes
Damit kann die Amman-Berlin-Erklärung als eine Erweiterung der Artikel 11 und 32 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) gesehen werden. In Artikel 32 der UN-BRK haben sich die 192 Unterzeichnerländer verpflichtet, die internationale Zusammenarbeit inklusiv zu gestalten und dabei „wenn angebracht“ Selbstvertretungen zu konsultieren.
In Artikel 11 UN-BRK erklärten die Unterzeichnenden, die Sicherheit von Menschen mit Behinderung in humanitären Notlagen zu gewährleisten. Noch immer sind Menschen mit Behinderung in bewaffneten Konflikten oder bei Naturkatastrophen aber von vielen Maßnahmen des Katastrophenschutzes ausgeschlossen. Etwa durch fehlende Zugänglichkeit von Schutzorten oder durch ausschließende Notsignale wie Sirenen im Fall von gehörlosen Menschen. In der jetzigen Erklärung wird deshalb explizit die Sicherstellung der Barrierefreiheit bei humanitären Maßnahmen benannt.
Des Weiteren soll die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Finanzierung und Umsetzung von Inklusion gefördert sowie eine multilaterale Erhebung notwendiger Daten sichergestellt werden.
Die UN-BRK trat vor 16 Jahren in Kraft, doch noch immer ist sie nur unzureichend umgesetzt. Mit der Amman-Berlin-Erklärung haben sich 65 Regierungen erstmals zu konkreten Inklusionsmaßnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet und lassen somit eine Überprüfbarkeit zu. Sanktionen bei Nichteinhaltung sind beim Beitritt zur Amman-Berlin-Erklärung wie auch bei der UN-BRK allerdings nicht vorgesehen.
Somit fällt es vor allem der Zivilgesellschaft zu, die Umsetzung zu überprüfen. Maßgeblich dabei wird die International Disability Alliance (IDA) sein, der Welt-Dachverband der Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung. Die IDA ist permanente Co-Gastgeberin des alle drei Jahre stattfindenden Global Disability Summit, welcher auch als Kontrollpunkt über den Stand der Umsetzung der UN-BRK in der Entwicklungszusammenarbeit fungiert.
Der diesjährigeWeltgipfel für Menschen mit Behinderung fand in einem politischen Klima statt, in dem Inklusion und Teilhabe zunehmend infrage gestellt werden. „In Zeiten, in denen manche das Recht des Stärkeren durchsetzen wollen, sendet dieser Gipfel ein starkes Signal der Mitmenschlichkeit“, betonte deswegenBundesentwicklungsministerin Schulze.
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