Mehr Schutz für unrentable Küken: Schredderstop ist auch keine Lösung
Die Rettung für nicht benötigte Lebewesen – oder ein weiterer deutscher Alleingang? Seit einem Jahr dürfen männliche Haushuhn-Küken am Leben bleiben.
„Mitnichten“, sagt Carsten Bauck vom Bauckhof im niedersächsischen Klein-Süstedt. Er ist Mitbegründer der „Brudertier“-, ehemals „Bruderhahn“-Initiative. Bruderhähne werden die männlichen Küken genannt, von denen in Deutschland im Jahr 2019 rund 45 Millionen getötet wurden. Die Initiative gründete sich 2013 mit dem Vorhaben, das zu beenden. Durch einen Aufschlag von vier Cent pro Ei wird die vergleichsweise unwirtschaftliche Aufzucht der Hähne finanziert – eine der Alternativen zu Gaskammer und Schredder.
Eine weitere Möglichkeit ist laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Geschlecht der Küken noch vor dem Schlüpfen zu bestimmen: Männliche Küken sollen erst gar nicht ausgebrütet werden, die entsprechenden Eier verfüttert. Ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung ist ein Lichttest, bei dem die Eier nach drei Tagen Brutzeit durch ein kleines Loch in der Schale bestrahlt werden. Ein anderes Verfahren setzt auf einen Hormontest an Tag neun.
Bauck bezeichnet das als „grobe Täuschung“ der Verbraucher*innen – „weil wir das Tier so einfach in einem anderen Zustand töten“. Das Sterben werde so nicht verhindert. Es wird also nur vorverlegt – aber auch räumlich verlagert: Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) vermeldete im Juni 2022 per Pressemitteilung den „Exportschlager Kükentöten“. Nach Angaben des Verbands haben in Folge des Tötungsverbots zahlreiche Brütereien aufgegeben, von Januar bis März 2022 wurde demnach rund ein Drittel weniger Küken in Deutschland ausgebrütet als im Vergleichsquartal des Vorjahres. Deutsche Legehennen-Halter*innen seien dadurch auf den Import von Junghennen angewiesen – aus Herkunftsländern ohne Tötungsverbot.
Neben solchen Junghennen sind außerdem Eier aus dem Ausland gefragt: Die Deutsche Presseagentur berichtete dieser Tage über Mehrkosten von 2,5 Cent pro deutschem Ei und berief sich dabei auf Aussagen von Dietmar Tepe vom Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen. Insbesondere in verarbeiteten Produkten, sprich: Nudeln, aber etwa auch Backwaren, würden Eier aus Produktionen mit Kükentöten verwendet.
Verbands-Präsident warnt vor Alleingang
Aus Sicht des ZDG dringend erforderlich ist daher ein europaweites Verbot der Tötung männlicher Küken. Auf einer Pressekonferenz anlässlich der Grünen Woche in Berlin, der weltweit größten Agrarmesse, kritisierte Verbandspräsident Friedrich Otto Ripke, im Alltag auch niedersächsischer CDU-Politiker, am vergangenen Donnerstag den deutschen Alleingang. Der Tierhaltungsstandort Deutschland, so Ripke gar, stehe vor einer Zerschlagung durch die Politik. Dazu trage auch die bevorstehende Umsetzung weiterer Hühnerei-Verbote bei. So sollen ab Anfang 2024 Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Küken nur noch bis zum siebten Bruttag erlaubt sein. Die dann noch erlaubten Methoden, beispielsweise der Lichttest nach drei Bruttagen, bezeichnete Ripke als noch nicht marktreif. Damit verbliebe als einzige Option, um männliche Küken nicht zu töten, ihre Aufzucht. Das aber ist für Ripke keine sinnvolle Alternative, weder ökologisch noch ökonomisch.
Bei einem „Fachgespräch Legehenne“ sagte Karen Schemmann von der ausrichtenden Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Mai vergangenen Jahres, die Aufzucht der Bruderhähne sei im Vergleich zu Mastzuchten sogar eine Umweltbelastung, da jene Tiere weniger schnell wüchsen und somit in der Summe mehr CO2 ausstießen.
Eine Ausdehnung des Kükentötungsverbots fordert Öko-Landwirt Bauck, dessen „Brudertier“-Initiative rund 30.000 Hähne pro Jahr aufzieht: „Wir müssen unbedingt vermeiden“, sagt er, „den in Deutschland besseren Zuständen zugunsten von günstiger Tierhaltung im Ausland den Garaus zu machen.“ Dass die Politik überhaupt Schritte hin zu mehr Tierwohl geht, findet er gut.
Wie auch seine konventionell arbeitenden Kolleg*innen appelliert Bauck für mehr Transparenz und eine Veränderung der Kommunikation: Die Konsument*innen müssten darüber informiert werden, welche Verfahren der Geschlechtsbestimmung Anwendung erführen.
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