Mehr Befugnisse für die Polizei: Gefährliches St. Pauli

Nach dem zweiten Angriff auf die Davidwache hat die Hamburger Polizei St. Pauli und umliegende Stadtteile zu einem zeitlich unbefristeten Gefahrengebiet erklärt.

Und oben noch bis zum Eimsbütteler Marktplatz: das Gefahrengebiet St. Pauli und umzu. Bild: Polizei Hamburg

HAMBURG taz | Wegen der Angriffe auf Polizeibeamte hat die Polizei ab dem Samstag, den 5. Januar, ein Gefahrengebiet eingerichtet - auf unbegrenzte Zeit, oder wie es im Polizeijargon heißt: "lageabhängig bis auf Weiteres".

Im Gefahrengebiet, das St. Pauli, Teile von Altona und die Sternschanze umfasst, hat die Polizei weit reichende Befugnisse. Polizeibeamte können beispielsweise Personen verdachtsunabhängig kontrollieren und Platzverweise erteilen.

Rund um eine Demonstration für den Erhalt des Autonomen Zentrums Rote Flora war zweimal die Davidwache an der Reeperbahn angegriffen worden. Im Anschluss an die zweite Attacke wurde ein Polizist durch einen Stein schwer verletzt.

In den letzten Jahren hat die Hambuger Polizei immer wieder zum Mittel des Gefahrengebiets gegriffen. Meist ist diese Maßnahme zeitlich eng begrenzt. Zuletzt war am Samstag des vierten Advent die gesamte Innenstadt Gefahrengebiet.

Das Schanzenviertel erhält diesen Status regelmäßig rund um das Schanzenfest. Es ist auch der Stadtteil, der erstmals unbefristet damit belegt worden war: Fünf Monate lang hatte die Polizei im vergangenen Jahr versucht, auf diese Weise den Drogenhandel rund um den Flora-Park zu bekämpfen. Damals war Kritik daran laut geworden, dass dort vorwiegend Menschen dunkler Hautfarbe kontrolliert wurden.

Für Hinweise auf die Täter im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Davidwache am 28. Dezember haben der Generalstaatsanwalt und die Polizei eine Belohnung in Höhe von 8.000 Euro ausgesetzt.

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