Massenüberwachung mit Gesichtserkennung: Wen die Kamera erkennt
Von der Gesichtserkennung bis zum Fingerabdruck – die biometrische Überwachung nimmt zu, so der Report einer Bürgerrechts-NGO.
Grundsätzlich verbietet die Datenschutz-Grundverordnung biometrische Überwachung. Nur in Ausnahmefällen ist sie erlaubt, zum Beispiel, wenn die Betroffenen ausdrücklich und freiwillig zugestimmt haben. So musste kürzlich etwa der Berliner Zoo seine Pläne, Jahreskartennutzer:innen anhand biometrischer Gesichtserkennung zu identifizieren, stoppen.
Der Bericht beleuchtet einzelne Länder in Fallbeispielen, darunter auch Deutschland. Hier kritisieren die Autor:innen unter anderem eine zunehmende Nutzung von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Für die Gesichtserkennung führt der Report ein Beispiel aus Köln an, wo die Polizei Kameras installiert habe, die „biometric-ready“ seien, also tauglich für die Live-Gesichtserkennung.
Im Blickfeld dieser Kameras seien nicht nur Personen, die sich auf Plätzen oder Straßen bewegen, sondern auch Arztpraxen, Kanzleien und religiöse Orte – und damit auch die Personen, die sie betreten oder verlassen. Die NGO kritisiert dabei grundsätzlich den Einsatz von Kameraüberwachung im öffentlichen Raum, weil sie das verdeckte Sammeln persönlicher Daten normalisiere.
„Während die EU-Gesetze sagen, dass jeder von uns unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist, stellt die Verbreitung biometrischer Massenüberwachungspraktiken in ganz Europa das auf den Kopf“, kritisiert Ella Jakubowska von EDRi. In der Logik dieser Überwachungspraktiken sei jede:r so lange verdächtig, bis die Unschuld mittels der zur Überwachung gehörenden Datenbanken und Systeme nachgewiesen werde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Krieg in der Ukraine
USA will Ukraine Anti-Personen-Minen liefern